An das

Präsidium des Nationalrates

per E-Mail

mit dem Wunsch der Veröffentlichung auf der Homepage

 

 Stellungnahme zur

Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In offener Frist übermittle ich Ihnen meine Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf.

 

-         -  Der gegenständliche Entwurf stellt aus meiner Sicht ein reines Sparprogramm dar

-          - Die proklamierte Qualitätsverbesserung des Unterrichts durch das neue LehrerInnendienstrecht ist de facto eine massive Qualitätsverschlechterung, und zwar aus folgenden Gründen:

o   Ein vierjähriges allgemeines Bachelorstudium kann keinesfalls ausreichend für den Unterricht an den verschiedenen Schultypen sein

o   Die geplanten Regelungen für JunglehrerInnen sind völlig unrealistisch. Man stelle sich die Unterrichtsqualität vor, wenn ein/e JunglehrerIn neben 22 Unterrichtsstunden, den geforderten Hospitationsstunden sowie Induktionsveranstaltungen auch noch innerhalb von fünf Jahren ein Masterstudium absolvieren soll.

o   Die Absolvierung eines Masterstudiums neben diesen Berufsbelastungen ist an Universitätsstandorten schon denkbar schwierig bis unmöglich, wie soll aber eine Lehrperson, die außerhalb eines solchen Standortes lebt und unterrichtet, ein solches Studium absolvieren können?

o   Die viel kritisierte Alltäglichkeit im Hauptschulbereich, dass Lehrpersonen in allen Fächern (auch solchen, in denen sie keinerlei Ausbildung absolviert haben) eingesetzt werden können, soll nun flächendeckend umgesetzt werden, eine Qualitätssteigerung??

o   Eine Erhöhung der Unterrichtsstunden auf 24 bis 27 gehaltene Stunden ist eine reine Quantitätssteigerung und bedeutet insbesondere im AHS- und BHS-Bereich, dass die Qualität des Unterrichts nicht aufrecht erhalten werden kann

-          - Für Neueinsteiger wird der Lehrberuf zunehmend unattraktiv gemacht:

o   Das Argument der höheren Einstiegsgehälter relativiert sich über die gesamte Berufslaufbahn, da sich (im AHS-Bereich) aus der Neuerung ein Gehaltsverlust von bis zu 20% ergibt

o   Die oben schon angekündigte Mehrbelastung in der Induktionsphase

o   Eine Gehaltsstaffel mit insgesamt gerade 7 Entlohnungsstufen über die gesamte Berufslaufbahn trägt mit Sicherheit nicht zur Attraktivierung des Berufs bei

o   Eine Streichung fast aller bisherigen Zulagen (Kustodiate, Betreuung von StudentInnen, Schulbibliotheken etc.) einhergehend mit dem im Entwurf nicht vorgesehenen Unterstützungspersonal erhöht die Arbeitsbelastung (nur) für die Betroffenen ohne entsprechende Entlohnung und ist somit hochgradig leistungsfeindlich

-          - Für Quereinsteiger wird der Lehrberuf neben den schon bestehenden finanziellen Einbußen im Vergleich zur Privatwirtschaft durch diese Rahmenbedingungen noch unattraktiver und legt eine Abwendung vom Lehrberuf nahe

 

Ich arbeite mit Freude als Quereinsteiger und Unterrichtspraktikant im Lehrberuf an einer AHS. Sollte das geplante neue Dienstrecht in dieser Form umgesetzt werden, werde ich mir trotz meiner Leidenschaft fürs Unterrichten ernsthaft Gedanken über eine Abwendung vom Lehrberuf machen müssen. So ähnlich wird es wohl sehr vielen Quereinsteigern sowie Studierenden gehen.

Es ist meiner Meinung nach wichtig, an einem zeitgemäßen und modernen LehrerInnendienstrecht zu arbeiten. Dabei soll aber die Qualität des Unterrichts höchste Priorität haben. Ich erwarte mir daher, dass die Verhandlungen mit den Gewerkschaften wieder aufgenommen werden und an einer echten Qualitätsverbesserung gearbeitet weiter gearbeitet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

MMMag. Johannes Sonderegger