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Stellungnahme zur Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst
Sehr geehrte Damen und Herrn! Wien, 22.9.2013
In offener Frist nehme ich zum genannten Entwurf ablehnend Stellung, weil mir bei seiner Verwirklichung grobe Einbußen an Schulqualität, jedenfalls an den AHS und BMHS, unver-meidbar scheinen.
Dies v.a. aufgrund
• der geplanten Schmälerung der AHS-/ BMHS-Lehrerbildung auf Bacc.-Dimension. Die von
den Proponenten der Novelle in Blick genommene berufsbegleitende Ergänzung um ein
Master-Studium ist wohl als unmöglich einzustufen, jedenfalls in bisher üblicher Qualität
und Intensität eines solchen Studiums. Gerade auf diese kann in AHS und BMHS aber nicht
verzichtet werden, solange diese Schultypen ihrerseits Bildungsgänge bis zu Universitäten
und Fachhochschulen eröffnen und (vielleicht gar: begeisternd) begleiten sollen.
Angesichts der geplanten, teils doch ziemlich drastischen Senkung der Löhne des Lehr-
personals mag eine Senkung des erforderten Ausbildungsniveaus logisch erscheinen. Mir
kommt der Reiz solch innerer Logik aber pervers und insgesamt sehr schädlich vor.
• der geplanten Möglichkeit, Lehrer für den Unterricht von Fächern einzusetzen, für die sie
keine Ausbildung haben. Bei aller möglichen Energie, die Fächerübergriffe freisetzen
können – als Grundsatz kann diese Entkopplung von Unterricht und Kompetenz
wohl nur als Nonsens bezeichnet werden, der eine Schwachstelle der gegenwärtigen
Hauptschule noch ausweiten würde.
• der ungenügenden Abbildung von Unterrichtsvorbereitung und Korrekturarbeiten in
Entlohnung und Unterrichtsstundenverpflichtung. Gerade diesen Arbeiten kommt
angesichts des steigenden Bedarfs z.B. an D(eutsch)-A(ls)-F(remdsprache)-Betreuung und
der wachsenden Inhomogenität von Schulklassen eine eminente Rolle zu:
Der möglichst dichte schriftliche Dialog der Korrektur und Kommentierung von
Schülerarbeiten ist sicherlich das am stärksten individualisierende und
am stärksten leistungssteigernde Mittel im Umfeld (nicht nur, aber eben auch:
sprachlicher) Inhomogenität. Genau dieses Mittel wird aber niemand über längere Zeit
einsetzen können, wenn es in der Unterrichtsstundenverpflichtung nicht einberechnet wird.
Ob es sinnvoll ist, gerade im Bildungsbereich, der in Österreich ja ohnehin OECD-unterdurchschnittlich dotiert ist, derart massiv zu sparen, wie es der genannte Entwurf tut, sei dahingestellt. Dass man dabei derart viel Schaden anrichten könnte, erstaunt jedenfalls.
Hochachtungsvoll
Bernhard Kreuz