Dr. Bernhard Kreuz

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Stellungnahme zur Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst

 

Sehr geehrte Damen und Herrn!                                                                   Wien, 22.9.2013

 

In offener Frist nehme ich zum genannten Entwurf ablehnend Stellung, weil mir bei seiner Verwirklichung grobe Einbußen an Schulqualität, jedenfalls an den AHS und BMHS, unver-meidbar scheinen.

Dies v.a. aufgrund

 

• der geplanten Schmälerung der AHS-/ BMHS-Lehrerbildung auf Bacc.-Dimension. Die von

   den Proponenten der Novelle in Blick genommene berufsbegleitende Ergänzung um ein

   Master-Studium ist wohl als unmöglich einzustufen, jedenfalls in bisher üblicher Qualität

   und Intensität eines solchen Studiums. Gerade auf diese kann in AHS und BMHS aber nicht

   verzichtet werden, solange diese Schultypen ihrerseits Bildungsgänge bis zu Universitäten

   und Fachhochschulen eröffnen und (vielleicht gar: begeisternd) begleiten sollen.

   Angesichts der geplanten, teils doch ziemlich drastischen Senkung der Löhne des Lehr-

   personals mag eine Senkung des erforderten Ausbildungsniveaus logisch erscheinen. Mir 

   kommt der Reiz solch innerer Logik aber pervers und insgesamt sehr schädlich vor.

 

• der geplanten Möglichkeit, Lehrer für den Unterricht von Fächern einzusetzen, für die sie

   keine Ausbildung haben. Bei aller möglichen Energie, die Fächerübergriffe freisetzen

   können –  als Grundsatz kann diese Entkopplung von Unterricht und Kompetenz

   wohl nur als Nonsens bezeichnet werden, der eine Schwachstelle der gegenwärtigen

   Hauptschule noch ausweiten würde.

 

• der ungenügenden Abbildung von Unterrichtsvorbereitung und Korrekturarbeiten in

   Entlohnung und Unterrichtsstundenverpflichtung. Gerade diesen Arbeiten kommt

   angesichts des steigenden Bedarfs z.B. an D(eutsch)-A(ls)-F(remdsprache)-Betreuung und

   der wachsenden Inhomogenität von Schulklassen eine eminente Rolle zu:

   Der möglichst dichte schriftliche Dialog der Korrektur und Kommentierung von

   Schülerarbeiten ist sicherlich das am stärksten individualisierende und

   am stärksten leistungssteigernde Mittel im Umfeld (nicht nur, aber eben auch:

   sprachlicher) Inhomogenität. Genau dieses Mittel wird aber niemand über längere Zeit 

   einsetzen können, wenn es in der Unterrichtsstundenverpflichtung nicht einberechnet wird.

 

Ob es sinnvoll ist, gerade im Bildungsbereich, der in Österreich ja ohnehin OECD-unterdurchschnittlich dotiert ist, derart massiv zu sparen, wie es der genannte Entwurf tut, sei dahingestellt. Dass man dabei derart viel Schaden anrichten könnte, erstaunt jedenfalls.

 

Hochachtungsvoll

 

Bernhard Kreuz