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Wien, am 25. September 2013

Zl. B,K-200/190913/HA

GZ: BKA-920.196/0004-III/1/2013

 

 

Betreff: Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Ad Dienstrechtsnovelle

In Anbetracht der von Gemeinden als Pflichtschulerhalter bereits getätigten und in den nächsten Jahren noch zu erwartenden Investitionen in den Ausbau der ganztägigen Schulangebote ist es aus Sicht des Österreichischen Gemeindebundes ein Gebot der Stunde, neben der neuen Ausbildung und dem Ausbau der Schulen zu ganztägigen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auch die dienstrechtlichen Vorschriften einer grundlegenden Reform zu unterziehen bzw. den gegenwärtigen Bedürfnissen und aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Bezüglich des flächendeckenden Ausbaus der ganztägigen Schulangebote greift der nun vorliegende Entwurf einer Dienstrechts-Novelle jedoch zu kurz und ersucht der Österreichische Gemeindebund daher um Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen.

Wenngleich die Verlängerung der Art. 15a B-VG Vereinbarung über den Ausbau ganztägiger Schulformen und die darin vorgesehene Erhöhung der Ko-Finanzierungsmittel des Bundes für den Ausbau der schulischen Infrastruktur und der Kosten für das Freizeitpersonal zu begrüßen sind, so dürfen diese Maßnahmen nicht darüber hinwegtäuschen, dass

·        mit jedem zusätzlichen Ausbau der ganztägigen Schulformen die Kosten für die Freizeitbetreuung (Personalkosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten) ansteigen,

·        es sich bei der Bereitstellung der Mittel durch den Bund nur um einen Zuschuss zu den eigentlichen Kosten für die Tagesbetreuung handelt,

·        die Personalkosten für den Betreuungsteil nicht Einmalinvestitionen sondern dauerhafte Kosten darstellen und

·        die Bereitstellung der Mittel durch den Bund befristet ist.

Zu betonen ist auch, dass die Gemeinden als Schulerhalter durch die in der Art. 15a B-VG Vereinbarung vorgesehenen Kostenzuschüsse nicht entlastet, sondern vielmehr zukünftige Kostenfolgen des Ausbaus der ganztägigen Betreuung lediglich abgefedert werden.

Gerade im Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau der ganztägigen Schulformen stehen Gemeinden als Schulerhalter zunehmend vor dem Problem der Finanzierbarkeit und Administrierbarkeit der Freizeitbetreuung - gleich ob in der getrennten oder verschränkten Form.

Der neu geschaffene „Freizeitpädagoge“ kann mangels Auslastung in ländlichen Räumen nur in Stadtgebieten eingesetzt werden. Neben der fehlenden Auslastung erschweren auch Urlaubszeitenregelung, die Bereitstellung von Ersatzpersonal im Urlaubs- und Krankheitsfall zusätzlich die Personaladministration im Bereich der Freizeitbetreuung.

Ländliche Gemeinden müssen in der Freizeitbetreuung zumeist auf Lehrpersonal zurückgreifen, eine interkommunale Kooperation, so etwa in Form von Betreuungspools, kommt allein schon aufgrund bestehender rechtlicher Hürden (Arbeitsrecht, Gewerberecht, Steuerrecht etc.) nicht in Betracht.

Sohin ist es möglich bzw. in der Neuen Mittelschule mitunter sogar unausweichlich, dass im laufenden Betrieb einer einzigen Schule bis zu drei (!) Dienstgeber allein nur für das pädagogische Personal auftreten – der Bund für die in der Neuen Mittelschule tätigen Bundeslehrer, das Land für die in derselben Schule tätigen Landeslehrer und die Gemeinde für das Betreuungspersonal.

Dies ist weder ökonomisch noch zeitgemäß und fordert der Österreichische Gemeindebund daher eine Straffung und eine gänzliche Übernahme der Dienstgeberfunktion sowohl für das Lehr- als auch für das Freizeitpersonal durch den Bund bzw. die Länder.

Der Österreichische Gemeindebund hat bereits in seinem Positionspapier zur Reform des Schulwesens im Jahr 2011 gefordert, dass die „LehrerInnenbildung Neu“, die erst vor Kurzem in Form der „PädagogInnenbildung Neu“ beschlossen wurde, auch zu einem neuen „LehrerInnenbild“ führen muss.

Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass ganztägige Schulangebote von früh bis spät als Schule zu qualifizieren sind. Um daher einen ganztägigen schulischen Betrieb zu organisieren, erscheint es erforderlich, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Ausbau von ganztägigen Schulangeboten erfordert zunehmend die Einbindung außerschulischer Einrichtungen samt deren Personal. Es sollte daher gewährleistet werden, dass auch Einrichtungen wie Sportvereine, Theatervereine aber auch Musikschulen vor Ort in den Ablauf einer ganztägig geführten Schule integriert werden können.

Sollten diese nach Ansicht des Österreichischen Gemeindebundes notwendigen Schritte nicht gesetzt werden, fordert der Österreichische Gemeindebund, gleich ob die Freizeitbetreuung durch Freizeitpädagogen oder Lehrpersonal durchgeführt wird, eine gänzliche und unbefristete Übernahme sämtlicher Kosten, die den Gemeinden durch die Bereitstellung des Freizeitpersonals entstehen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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