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1030 Wien

 

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Wien, am 09. Oktober 2013

Zl. B,K-743/250913/HA

GZ: BMVIT-161.000/0003-IV/ST5/2012

 

 

Betreff: 26. Novelle der Straßenverkehrsordnung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der vorliegende Entwurf einer Änderung der StVO sieht ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der äußerst links gelegenen Spur eines drei oder mehr Fahrstreifen umfassenden Autobahnabschnittes vor. Damit soll die Anzahl der Unfälle mit Schwerverkehrsbeteiligung, die in direktem Zusammenhang mit großen Geschwindigkeitsunterschieden auf dem ganz linken von drei oder mehr Fahrstreifen stehen, gesenkt werden.

Mit der vorgesehenen Maßnahme vermag womöglich ein kleiner Beitrag zur Verkehrssicherheit einhergehen. Mangels statistischen Zahlenmaterials zu Unfallhäufungen im Zusammenhang mit Schwerverkehr auf der ganz linken Spur einer mehrspurigen Autobahn ist selbiger jedoch nicht erfassbar. Eine weitaus bedeutendere Verkehrssicherheitsmaßnahme stellt aber ohne Zweifel die seitens des Österreichischen Gemeindebundes seit mehreren Jahren geforderte Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine von den Gemeinden unmittelbar organisierte Überwachung und Kontrolle der höchstzulässigen Geschwindigkeit mittels automationsunterstützter Radarmessung innerhalb des Ortgebietes dar.

Die Übertretung der höchstzulässigen Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle mit Personenschaden. Insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgänger, Radfahrer, Ältere und Kinder der Gefahr überhöhter Geschwindigkeiten besonders ausgesetzt sind, finden - wenn überhaupt - nur unzureichend Kontrollen durch die Exekutive statt, zudem nicht selten an falschen Orten und zu falschen Zeiten.

In Anbetracht der zunehmenden Beschwerden von Anrainern und besorgten Eltern ersucht der Österreichische Gemeindebund eindringlich, die nun in Begutachtung befindliche 26. Straßenverkehrsordnungsnovelle zum Anlass zu nehmen, die notwendigen rechtlichen Grundlagen, die im Übrigen bereits im Rahmen der 25. Novelle der Straßenverkehrsordnung einem Begutachtungsverfahren unterzogen wurden, endlich einer parlamentarischen Beschlussfassung zu unterziehen.

 

 

                                                                                      

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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