2/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 10.03.2009
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Stellungnahme zu Petititon

GZ. BMVIT-13.400/0003-I/PR3/2009                                                                           DVR:0000175

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 9. März 2009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2009, GZ. 17010.0020/2-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 3 Gegen die Auflassung von Hainburger Haltestellen“, mitzuteilen, dass die Entscheidungen betreffend Zughalte bei Internationalen Schnellzügen ausschließlich Sache des wirtschaftlich verantwortlichen Vorstandes der ÖBB-Personenverkehr AG ist. Dem Bund kommen hier keinerlei Weisungsrechte zu.

Bei Regionalzügen obliegt die Entscheidung über Zughalte der ÖBB-Personenverkehr AG im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bundesland als Vertragspartner im jeweiligen Verkehrsdienstevertrag.

Für die Bundesministerin:                                                                         Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Mag. Heinrich Knab                                                                                                          Petra Farthofer

Tel.Nr:+43 (1)71162 65 7405

E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

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