2/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 10.03.2009
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Stellungnahme zu Petititon
GZ. BMVIT-13.400/0003-I/PR3/2009 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch
Parlament
1017 Wien
Wien, am 9. März 2009
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2009, GZ. 17010.0020/2-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 3 „Gegen die Auflassung von Hainburger Haltestellen“, mitzuteilen, dass die Entscheidungen betreffend Zughalte bei Internationalen Schnellzügen ausschließlich Sache des wirtschaftlich verantwortlichen Vorstandes der ÖBB-Personenverkehr AG ist. Dem Bund kommen hier keinerlei Weisungsrechte zu.
Bei Regionalzügen obliegt die Entscheidung über Zughalte der ÖBB-Personenverkehr AG im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bundesland als Vertragspartner im jeweiligen Verkehrsdienstevertrag.
Für die Bundesministerin: Ihr(e) Sachbearbeiter(in):
Mag. Heinrich Knab Petra Farthofer
Tel.Nr:+43 (1)71162 65 7405
E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at
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