10/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2009
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Stellungnahme zu Petititon

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1017 Wien

Wien, am 24. März 2009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2009, GZ. 17010.0020/12-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 13 Erhaltung des Landbriefträgers von Kleinsölk" mitzuteilen, dass die österreichische Post AG (ÖPAG) seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist und daher der Postbehörde bei internen Personalmaßnahmen keinerlei Weisungsrechte zukommen.

Dennoch wurde die ÖPAG hinsichtlich der Petition der Bevölkerung der Gemeinde Kleinsölk um entsprechende Informationen ersucht.

Seitens der ÖPAG wurde mitgeteilt, dass eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und leistbare Versorgung der Bevölkerung von Kleinsölk mit Postdienstleistungen auch in Zukunft gesichert bleibt.

Bei der ÖPAG versehen über 11.000 Damen und Herren ausschließlich in der Zustellung ihren Dienst, dies erfordert eine entsprechende Personalplanung. Da es sich bei der ÖPAG um eine Aktiengesellschaft handelt, die (unter anderem) den Regeln des Aktiengesetzes verpflichtet ist, müssen auch betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.


Nach Auskunft der ÖPAG ist jedoch davon auszugehen, dass auch in Zukunft eine kompetente Zustellerin bzw. ein kompetenter Zusteller in der Gemeinde Kleinsölk Dienst versehen wird.

Für die Bundesministerin:                                                  Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl                                                                         Petra Farthofer

                                                                                  Tel.Nr: +43 (1) 71162 65 7405

                                                                            E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

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