11/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 03.04.2009
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Stellungnahme zu Petititon
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch
Parlament
1017 Wien
Wien, am 3. April 2009
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2009, GZ. 17010.0020/8-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 9 „Änderung § 24 StVO — LKW-Parken im Wohngebiet", mitzuteilen, dass bei all den in der Petition vorgebrachten Argumenten auch zu bedenken ist, dass damit für eine bestimmte Gruppe von Verkehrsteilnehmern - den Fahrern der in diesen Bereichen abgestellten LKWs - durchaus wesentliche Einschränkungen verbunden wären. Liegt etwa der Firmensitz des Unternehmens nicht in unmittelbarer Nähe des Wohnortes, ist mit der Rückstellung des LKWs zum Firmensitz und der anschließenden Fahrt zum Wohnort bzw. umgekehrt ein nicht unwesentlicher Aufwand verbunden, umso mehr, wenn es sich nicht mindestens um Freizeit für den Zeitraum eines Wochenendes sondern nur um die Dienstunterbrechungen im Abend- und Nachtzeitraum unter der Woche handelt.
Im Sinne einer Interessensabwägung kann daher derzeit einer diesbezüglichen Änderung nicht näher getreten werden.