12/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 03.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

An die

Parlamentsdirektion

Reichsratstraße 1

1017 Wien

Wien, am    30.03.2009

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                                           Unsere Geschäftszahl                     Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom

17010.0020/5-L1.3/2009                              BMLFUW-                           R. Schmidl

                                                                     LE.4.2.6/0032-I/3/2009       6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 6

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt     zur vorliegenden Petition wie folgt Stellung:

 


Ausschöpfung des Rahmens für Umweltförderung:

Im Rahmen des österreichischen Programms LE 07-13 wurde sowohl bei der Strategie als auch bei der Programmumsetzung darauf geachtet, ein ausgewogenes Programm zu entwi- ckeln, welches alle 3 thematischen Schwerpunkte und den Methodischen Schwerpunkt LEADER entsprechend den bestehenden Rahmenbedingungen und Bedürfnissen berück- sichtigt. Traditionell ist dabei der Achse 2 und hier insbesondere dem Agrarumweltpro- gramm ÖPUL eine ganz besondere Bedeutung zugekommen. Nach derzeitigem Stand in    den Finanztabellen des genehmigten Programms wird das ÖPUL etwa 46 % des Finanzbe- darfes beanspruchen; zählt man noch die anderen Maßnahmen der Achse 2 dazu so kommt man auf rund 72 % des Gesamtbudgets. Auf Grund des derzeitigen Wissensstandes wird es jedoch auf Grund der Ausweitung der Tierschutzmaßnahme und der hohen Akzeptanzen     bei besonders wertvollen" (und damit auch prämienhöheren) ÖPUL Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der genannten Prozentsätze kommen. Dabei ist auch daran zu erin- nern, dass die 80% Begrenzung für die Achse 2 als absolute Obergrenze und keinesfalls als Empfehlung zu sehen ist. Im EU Vergleich zeigt sich aber, dass nur ganz wenige andere Mitgliedstaaten   eine   derartige   Schwerpunktsetzung   auf  Achse 2   und   Agrarumwelt-Maßnahmen (AUM) gewählt haben. Die Kritik an der gewählten Schwerpunktsetzung ist  daher nicht nachvollziehbar und es muss darauf hingewiesen werden, dass eine weitere Verschiebung - sofern sie im Rahmen der Vorgaben zur Achsenverteilung überhaupt mög-    lich ist- wohl nur zu Lasten wichtiger Bereiche wie Bildung oder Naturschutz möglich wäre,    was keinesfalls den Intentionen des Programms und der zugrundeliegenden Strategie ent- sprechen würde.

Weide- und Auslaufmaßnahme:

In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern wurde beschlossen, die Tierschutzmaß- nahme ab 2009 auch in den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark anzubieten. Für das Bundesland Wien besteht auf Grund der weitgehend feh- lenden Tierhaltung kein wirklicher Bedarf an einer Tierschutzmaßnahme und in Niederöster- reich ist durch das Ökopunkteprogramm, in dem die Beweidung gesondert im Rahmen der Punkteberechnung bereits berücksichtigt wird, eine Sondersituation gegeben. Das Land Niederösterreich hat sich daher entschieden, die Tierschutzmaßnahme nicht anzubieten, da diese auf Grund der genannten Leistungsüberschneidung mit der Maßnahme Ökopunkte prämienmäßig nicht kombinierbar ist.


Maßnahmenneueinstieg:

Seit Beginn der intensiven Information über das Programms ÖPUL im Rahmen der Antrag- stellung Herbst 2006 war bekannt, dass letztmalig mit dem Herbst 2009 ein Maßnahmen- einstieg möglich sein wird. Auf diese Vorgaben war und ist das gesamte Finanzierungs- und Abwicklungskonzept aufgebaut. Auf Grund der momentanen finanziellen Situation erscheint eine weitere Öffnung der Antragstellung (dies ist besonders problematisch, da es damit zu Verträgen kommen würde, die über das Jahr 2013 hinausreichen) oder eine Verlängerung der Möglichkeit des Wechsels in eine höherwertige Maßnahme nicht möglich. Eine endgülti-         ge Festlegung wird aber erst nach genauer Analyse der Ergebnisse des Health Check und  der Auswertung der Antragsdaten zum Herbstantrag 2008 und dem Mehrfachantrag 2009 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Biologischen Wirtschaftsweise ist auch anzumerken, dass ein Umstieg in Bio, im Rahmen des Wechsels in eine höherwertige Maßnahme auch noch mit dem Herbstantrag 2009 (mit Verpflichtungsbeginn 2010) möglich ist. Danach ist bei bestehenden Biobetrieben" im Rahmen der bestehenden Zugangsregelungen (75 % Re- gel") bis 2012 noch eine Flächenerweiterung möglich. Die bestehenden Rahmenbedingun- gen geben also ausreichende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Biologischen Wirt- schaftsweise; dies zeigt sich auch durch die Flächenentwicklung der letzten Jahre, insbe- sondere im Bereich Ackerflächen.

Biokontrollzuschuss und Bioprämie:

Eine Vereinfachung der Abwicklung des Bio-Kontrollzuschusses wurde gemeinsam mit den Biokontrollstellen, Bio-Austria und der AMA erarbeitet und wirkt bereits für die Antragstel-   lung des Kontrollzuschusses 2009.

Die Bioprämien wurden - so wie alle anderen Prämien des ÖPUL 2007 - im Rahmen der Programmerstellung auf Basis objektiver Kriterien erstellt und sollen bis 2013 unverändert bleiben. Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit hat sich Österreich dazu ent- schlossen, diese Prämien in der Programmperiode nicht zu verändern. So eine Anpassung wäre zwar möglich, müsste aber dann für alle Maßnahmen erfolgen und würde eine regel- mäßige (alle 2 Jahre) Überprüfung bedingen, die auch zu einer Prämienreduktion führen könnte. In dem Zusammenhang muss auch darauf verwiesen werden, dass nicht erkennbar   ist, warum unter den jetzigen Rahmenbedingungen eine Neukalkulation höhere Prämien ergeben sollte, insbesondere im Vergleich mit den anderen Prämien des Agrarumweltpro- gramms. Ein Vergleich mit anderen Agrarumweltprogrammen zeigt auch, dass die Bioprä- mien in Österreich schon allein für sich gesehen höher sind, als in den meisten anderen Mitgliedstaaten und zusätzlich viele Prämien in Österreich auch noch dazu kombinierbar  sind, was in anderen Mitgliedstaaten vielfach gar nicht oder nur mit Prämienabschlägen möglich ist. Beispiele dafür sind die Steilflächenmahd" oder die Begrünung von Ackerflä- chen". Aus den oben genannten Gründen und der Tatsache, dass die Biobetriebe (relativ gesehen zu der Gesamtzahl der Betriebe) und die Bioflächen weiter zunehmen, kann eine Prämienerhöhung nicht begründet werden.

Entbürokratisierung:

Das Programm und die darauf basierenden Verträge haben eine Laufzeit bis 2013; Verän- derungen sind daher nur sehr bedingt und wenn überhaupt nur in beiderseitigem Einver- ständnis möglich; das bedeutet, dort wo sie einen Eingriff in bestehende Rechte darstellen würden, ist eine Vertragsänderung nicht möglich. Eine sogenannte Vereinfachung von Auf- lagen würde im laufenden Programm also eher zu Verwirrung und Erhöhung der Komplexi-    tät führen und wäre auch erst nach einer von der EK genehmigten Programmänderung möglich.

Grundsätzlich wird festgehalten, dass auch schon bisher sehr darauf geachtet wurde, unnö- tige Bürokratie zu vermeiden. Mit dem derzeitigen Aufzeichnungskonzept wird sichergestellt, dass die Aufzeichnungen nicht nur dem ÖPUL genügen, sondern damit auch die Erforder- nisse der Nitratrichtlinie der EU erfüllt werden. Komplexe Materien können nicht ganz ein-   fach abgehandelt werden. Die Düngemittelaufzeichnungen waren ein wesentliches Thema   bei der Programmverhandlung und Genehmigung und sind auch ein wesentliches Element   bei der Kontrolle, sowie bei der Düngeplanung und damit beim gezielten und sparsamen Einsatz. Im Rahmen der Beratung wurden dabei durch die Landwirtschaftskammern in Ab- stimmung mit der AMA und dem Lebensministerium sowohl umfangreiche Beratungsunter- lagen als auch Berechnungsprogramme erarbeitet als auch eine Vielzahl von Schulungen abgehalten. Ähnlich verhält es sich bei den erforderlichen Weideaufzeichnungen; auch hier gibt es die entsprechenden Aufzeichnungsformulare und Informationen. Um für ein neues Programm, in dem das Thema Aufzeichnungsverpflichtungen sicher noch an Bedeutung gewinnen wird, eine entsprechende sinnvolle Weiterentwicklung der Aufzeichnungen garan- tieren zu können, werden die bestehenden Instrumente evaluiert und weiterentwickelt wer- den. Konkrete Vorschläge und nicht generelle Kritik sind hierbei gefragt, denn der Verweis    auf Vereinfachung allein bringt für die Betroffenen noch keinen Vorteil.

Der Vorwurf der bürokratischen Schikanen ist generell und insbesondere im Bereich Bio    nicht nachvollziehbar; dies auch, weil es gerade im Bereich der Aufzeichnungsverpflichtun- gen, wie bereits dargestellt, eine Vielzahl von Hilfestellungen (Schulungen, Unterlagen, Formulare, EDV-Programme) gibt. Generell ist dazu anzumerken, dass auf europäischer Ebene die Aufzeichnungsverpflichtungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Düngemittel, im Zusammenhang mit Cross-Compliance und allgemein gültigen Verpflichtungen immer mehr an Bedeutung gewinnen, und es daher nicht Ziel führend ist, sich dieser Entwicklung zu verweigern. Auch ist der Vorwurf, dass viele kleine Betriebe aus dem ÖPUL ausgestie-        gen sind, so nicht richtig.

Der Bereich der Biodiversitätsauflagen im Rahmen des ÖPUL ist differenziert zu sehen, im Rahmen der Maßnahme „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünlandflächen" gibt es standardisierte Auflagen (2 % Blühflächen und 5 % Zweinutzungsflächen), aber es   gibt auch spezifische Auflagen im Rahmen der Naturschutzmaßnahme (WF), in der gezielt auf die naturschutzfachlichen Anforderungen auf der Einzelfläche eingegangen werden       kann. Da Flächen im Rahmen der Maßnahme WF auch auf die 2 % oder 5 % angerechnet werden können, ist auch ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an der höherwertigen Natur- schutzmaßnahme gegeben. Zusätzlich besteht schon jetzt die Verpflichtung zur Erhaltung bestehender Landschaftselemente, die in Anhang F der ÖPUL SRL definiert sind. Aus Sicht   des Lebensministeriums besteht daher derzeit kein Bedarf einer grundsätzlichen Änderung des Systems, aber es gibt sicher noch Beratungsbedarf betreffend. Anlage und Bewirtschaf-        tung der Biodiversitätsflächen. Hier werden bereits entsprechende Überlegungen gemein-  sam mit den Betroffenen angestellt.

Aus naturschutzfachlicher Sicht und Sicht der Förderung der Biodiversität ist die Forderung der Streichung der Blühflächen und Biodiversitätsflächen in keiner Weise nachvollziehbar.           Im Ackerbereich haben diese Flächen nach Streichung der Stilllegungsverpflichtung noch    an Bedeutung gewonnen und im Grünland ist es unbestritten, dass die Nutzungsintensität einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Biodiversität hat. Der Verweis auf flexiblere Maß- nahmen, die die starren Vorschriften ersetzen sollen, ist ebenso sehr verwunderlich, da es  sich hier nicht um ein entweder oder" sondern ein sowohl als auch" handelt. Die Blühflä- chen, die 5-%-Zweinutzungsflächen und die Erhaltung von Landschaftselementen (wie zB Ackersäume) sind breit wirksame Auflagen in den sogenannten horizontalen ÖPUL- Maßnahmen und werden durch flächenspezifische Auflagen im Rahmen der ÖPUL Natur- schutzmaßnahme ergänzt.

Unterstützung der bäuerlichen Kompostierung:

Im Rahmen der Maßnahme 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe des Pro- gramms für die Entwicklung des ländlichen Raums können Investitionen im Bereich der Kompostaufbereitung (so wie in den vergangenen Programmen auch) so wie eine Reihe von anderen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert werden. Handelt es         sich dabei um eine Diversifizierung aus dem eigentlichen landwirtschaftlichen Bereich hin-   aus (Lohnkompostierung, überbetriebliche Anlagen) so könnte auch Maßnahme 311 Diver- sifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für eine Förderung in Betracht kommen.

Die länderübergreifend nimmt in Österreich zunehmend die ARGE Kompost & Biogas Öster- reich (http://www.kompost-biogas.info) die Funktion als Bundesverband und Interessensver- tretung für bäuerliche Kompost- und Biogasanlagenbetreiber wahr. Zu den Aufgaben der ARGE zählen insbesondere die Vermittlung von Mindeststandards, der Aufbau eines QS- Systems, Lobbying auf nationaler und EU-Ebene, Produktentwicklung, Marketing und Öf- fentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in Normungsausschüssen und wissenschaftlichen Projekten   zum Thema Kompost, Information und Weiterbildungsangebote für Anlagenbetreiber, Auf-  bau einer Online-Datenbank. Seit dem Jahr 2004 wird die ARGE vom BMLFUW mit Zu- schüssen zum Sach- und Personalaufwand der Geschäftsführung unterstützt.

Mit diesen Maßnahmen unterstützt das BMLFUW die auch in der Petition genannten Ziele,    die dezentrale Kreislaufwirtschaft zu einem wichtigen, Standbein für hunderte Familienbe- triebe im ländlichen Raum werden zu lassen und hilft, den Bestand der Betriebe abzusi- chern. Neben der Klimarelevanz leistet die Kompostanwendung einen wertvollen Beitrag   zum Erhalt der Bodenstruktur, zum Wasserhaushalt, zur Substituierung von fossil erzeug-   ten" Nährstoffen, zur C-Bindung und zur Verbesserung der Energiebilanz in der Landwirt- schaft.

Schulungsmaßnahmen aus ÖPUL Sicht:

Es werden schon jetzt eine Vielzahl von Schulungsmaßnahmen angeboten, die sich sehr wohl an den bestehenden Problemen und Zielgruppen orientieren; in dem Zusammenhang     können insbesondere Bildungsprogramme zum Themenbereich Seltene Nutztierrassen", Biodiversitätsmonitoring mit LandwirtInnen auf Naturschutzflächen", Bildungsveranstaltun-  gen im Rahmen des betrieblichen Naturschutzplanes", Einstiegskurse für die Biologische Wirtschaftsweise", Schulungen im Zusammenhang mit der integrierten Produktion oder ge- zielte Düngeschulungen genannt werden. Auch hier ist eine generelle Kritik nicht hilfreich, jedoch werden gezielte Vorschläge gerne aufgegriffen und in die weiteren Überlegungen einbezogen.

Schiedsstelle:

Das ÖPUL wird im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt und es ist somit   eine klare Verteilung der Zuständigkeiten zwischen AMA, dem Lebensministerium und den zuständigen Gerichten gegeben. Die möglichen Kompetenzen einer solchen Schiedsstelle bleiben dabei unklar, insbesondere da schon jetzt seitens der AMA eine sehr umfassende Einzelfallprüfung erfolgt und in Zweifelsfällen betreffend Interpretation der Sonderrichtlinie Rücksprache mit dem Lebensministerium gehalten wird. Problem einer unabhängigen Schiedsstelle wäre auch, dass diese nur unverbindliche Empfehlungen abgegeben kann, da    sie gegenüber der AMA nicht weisungsbefugt wäre und auch der AMA die im Rahmen der Beauftragung als Zahlstelle übertragene Verantwortung nicht abnehmen kann.

Für den Bundesminister:

Dr. Franz Jäger

Elektronisch gefertigt.