16/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 16.07.2009
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Stellungnahme zu Petititon
BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)
Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien
Büroanschrift : Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail : pr3@bmvit.gv.at
GZ. BMVIT-13.400/0012-I/PR3/2009 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Juli 2009
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 2. Juli 2009, GZ: 17010.0020/35-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 17 „Verlängerung der U-Bahn (U6) nach Mödling darf Folgendes mitgeteilt werden:
Unbeschadet der Tatsache, dass der Bund auf Grund vertraglicher Verpflichtungen einen Finanzierungsbeitrag zu den Errichtungskosten der Wiener U-Bahn leistet, ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Gestaltung des Wiener U-Bahn-Netzes vorrangig in die Zuständigkeit der Stadt Wien bzw. der in deren Eigentum stehenden Wiener Linien GmbH & Co KG fällt. Die diesbezüglichen Entscheidungen werden auch ausschließlich in den zuständigen Gremien der Stadt Wien getroffen. Feststellungen bzw. Äußerungen von Bundesstellen zum Ausbau des Wiener U-Bahn-Netzes können daher lediglich empfehlenden Charakter besitzen. Eine Verlängerung der U-Bahn nach Mödling wäre unter diesem Gesichtspunkt insbesondere zwischen der Niederösterreichischen Landesregierung und der Wiener Landesregierung unter Einbeziehung der betroffenen Gemeinden zu vereinbaren.
Ergänzend ist zu bemerken, dass seitens der Stadt Wien ursprünglich beabsichtigt war, im Rahmen der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn die U-Bahnlinie U6 über das Wiener Stadtgebiet hinaus unter Mitverwendung der Gleise der Wiener Lokalbahn nach Süden zu verlängern. Diese Absicht wurde allerdings im Zuge der weiteren Überlegungen zur 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn letztlich wieder verworfen.
Für die Bundesministerin: |
Petra Farthofer Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405 E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at |
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