18/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 22.07.2009
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Stellungnahme zu Petititon

BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)       

Postanschrift:   Postfach 201, 1000 Wien

Büroanschrift :  Radetzkystraße 2, 1030 Wien

E-Mail :             pr3@bmvit.gv.at

 

 

GZ. BMVIT-13.400/0017-I/PR3/2009     DVR:0000175

 

 

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1017   W i e n

 

                                                                                                                            Wien, am 22. Juli 2009

 

 

 

Betreff: Petition Nr. 29

Bezug: do. GZ: 17010.0020/35-L1.3/2009

 

 

 

Bezug nehmend auf die gegenständliche Petition betreffend „Lärmschutz ÖBB im Wipptal“darf seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Folgendes mitgeteilt werden:

 

Im Rahmen der schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken wurden entlang des Transitkorridors Kufstein – Brenner bereits ab dem Jahr 1993 Lärmschutzmaßnahmen realisiert.

 

Im Wipptal wurden konkret in den Gemeinden Pfons, Matrei am Brenner, Mühlbachl am Brenner und Steinach am Brenner Lärmschutzwände errichtet sowie der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen finanziell gefördert.

 

Aus Sicht des BMVIT ist im Wipptal das Programm zur schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken - welches im Übrigen österreichweit nach einheitlichen Kriterien und Richtlinien abgewickelt wird - abgeschlossen.


Darüber hinaus teilt die ÖBB-Infrastruktur Bau AG mit, dass seitens der ÖBB seit Erstellung der lärmtechnischen Untersuchungen im Jahr 1993 keine Lärmmessungen durchgeführt wurden und vermutlich die in der Petition angesprochenen Lärmmessungen sich auf Messungen im Auftrag der ASFINAG zur Feststellung des Autobahnlärms beziehen.

 

Zu den von Herrn Abg.z.NR Gahr konkret angesprochenen Bereichen ist aufgrund der Stellungnahme der ÖBB-Infrastruktur Bau AG zusammenfassend festzuhalten, dass offensichtlich seit Erstellung des Schienenverkehrslärmkatasters, der die Grundlage für das Sanierungsprogramm bildet, eine rege Bautätigkeit stattfindet. Für diese nachträglich errichteten (Wohn-) Objekte müssten - soferne erforderlich - dem Bauwerber von der Baubehörde entsprechende Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben werden bzw. worden sein. Darüber hinaus würden Schallschutzmaßnahmen direkt an der Bahn (Lärmschutzwände) aufgrund der topografischen Lage der Siedlungsgebiete (über Bahnniveau an Talflanke) keinen ausreichenden Schallschutz erbringen.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Heidemarie Weilinger

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7402

E-Mail: heidemarie.weilinger@bmvit.gv.at

 

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