19/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 23.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

An die
Parlamentsdirektion

Parlament
1017  Wien

Wien, am    21.07.2009

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Ihre Nachricht vom

17010.0020/33-L1.3/2009                  BMLFUW-                           R. Schmidl

LE.4.2.6/0114-I/3/2009      6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 15

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur
Petition Nr. 15 wie folgt Stellung:

1.        Unterwerfung dem Diktat der EU:

Dem ist entgegen zu halten, dass es Österreich und insbesondere dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Unterstützung des Bundesminis-teriums für Gesundheit bisher immer gelungen ist, die Anbauverbote von GVO in Österreich erfolgreich zu verteidigen. Darüber hinaus wird auf die von den Mitgliedstaaten unterstütze Initiative auf EU-Ebene hingewiesen, welche eine Verankerung des Selbstbestimmungsrech-tes der Mitgliedstaaten beim Anbau von GVO anstrebt. Diese Initiative wurde beim Umweltmi-nisterrat am 25. Juni 2009 von Bundesminister Berlakovich erfolgreich eingebracht.


1.        Verabreichung von GVO-Futtermitteln an Nutztiere in Österreich:

Es werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten. So wurde inzwischen mit der Einführung der Bioethanolproduktion in Öster-reich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht. Zahlreiche Fütterungs-studien belegen, dass es sehr gut für die Wiederkäuerfütterung geeignet ist. Die regelmäßige Untersuchung von Saatgut im Rahmen der Saatgut-Gentechnikverordnung garantiert außer-

dem, dass die pflanzlichen Ausgangsprodukte aus heimischer Produktion  für die Futtermittel-produktion weiterhin gentechnikfrei sind.

2.        Forderung von umfassendem Anbau- und Fütterungsverbot von GVO („Modell-region ohne GVO“):

Es wird auf die Initiativen von Herrn Bundesminister Berlakovich auf EU-Ebene bezüglich ei-nes Anbauverbotes (siehe Punkt 1) verwiesen. Die Entscheidung über den Anbau vor Ort liegt in der Zuständigkeit der Länder. Alle österreichischen Bundesländer sind Mitglieder beim Netzwerk gentechnikfreier Regionen und verzichten somit freiwillig auf den GVO-Anbau.

Darüber hinaus sind die Vorgaben der Gentechnik-Vorsorgegesetze der Länder derart streng formuliert, dass kein Anreiz für einen GVO-Anbau besteht.

Die Selbstversorgung der EU und Österreichs im Hinblick auf Eiweißfuttermittel ist nicht gege-ben; daher kann auf Importe nicht verzichtet werden. Es wird auf die Bemühungen zur Schaf- fung von Alternativen (siehe Punkt 2) hingewiesen.

Für den Bundesminister:
Dr. Franz Jäger

Elektronisch gefertigt.