21/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 28.07.2009
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Stellungnahme zu Petititon
An die
Parlamentsdirektion
Parlament
1017
Wien
Wien, am
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Ihre Nachricht vom
17010.0020/33-L1.3/2009 BMLFUW- R. Schmidl
LE.4.2.6/0115-I/3/2009 6653
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 18
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 18 wie folgt Stellung:
1. Klare und deutliche Kennzeichnung für alle GVO-Lebensmittel:
Lebensmittel, die GVO enthalten, sind gemäß EG-Verordnung Nr. 1829/2003 klar und deutlich als „genetisch verändert" zu kennzeichnen. Aufgrund der Bedenken der österreichischen Bevölkerung verzichtet der österreichische Lebensmittelhandel weitgehend auf das Angebot genetisch veränderter Lebensmittel, sodass sie in den Lebensmittelgeschäften praktisch nicht zum Kauf angeboten werden.
2. Klare und deutliche Kennzeichnung für alle Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermittel gefüttert wurden:
Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmitte als „genetisch verändert" zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden.
Eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die von Nutztieren stammen, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, war im europäischen Rechtssetzungsverfahrennicht mehrheitsfähig.
Allerdings gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit einer klaren und deutlichen Kennzeichnung:
Bei als „Bio" oder als „gentechnikfrei" gekennzeichneten Lebensmitteln (gemäß Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit) ist der Einsatz von Gentechnik im gesamten Herstellungsprozess untersagt.
Für den Bundesminister:
Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.