21/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 28.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

Textfeld:

 

 

 

 

 

 

 

 

An die
Parlamentsdirektion

Parlament
1017 Wien

                                                                                                                                                            Wien, am

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                                                 Unsere Geschäftszahl                       Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom

17010.0020/33-L1.3/2009                                 BMLFUW-                          R. Schmidl

                                                                          LE.4.2.6/0115-I/3/2009      6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 18

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 18 wie folgt Stellung:

1.              Klare und deutliche Kennzeichnung für alle GVO-Lebensmittel:

Lebensmittel,  die  GVO enthalten,  sind gemäß EG-Verordnung Nr. 1829/2003 klar und deutlich als genetisch verändert" zu kennzeichnen. Aufgrund der Bedenken der österreichischen Bevölkerung verzichtet der österreichische Lebensmittelhandel weitgehend auf das Angebot genetisch  veränderter  Lebensmittel, sodass sie in den Lebensmittelgeschäften praktisch nicht zum Kauf angeboten werden.


2.          Klare und deutliche Kennzeichnung für alle Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermittel gefüttert wurden:

Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmitte als genetisch verändert" zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden.

Eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die von Nutztieren stammen, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, war im europäischen Rechtssetzungsverfahrennicht mehrheitsfähig.

Allerdings gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit einer klaren und deutlichen Kennzeichnung:

Bei als Bio" oder als gentechnikfrei" gekennzeichneten Lebensmitteln (gemäß Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit) ist der Einsatz von Gentechnik im gesamten Herstellungsprozess untersagt.

Für den Bundesminister:
Dr. Franz Jäger

Elektronisch gefertigt.