22/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 28.07.2009
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Stellungnahme zu Petititon

 

 

GZ.: BMI-LR2210/0232-II/1/b/2009

 

 

Wien, am 24. Juli 2009

 

An die

 

Parlamentsdirektion

 

via E-Mail an

stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

zu Zl. 17.010.0020/31-L1.3/2009

 

 

 

 

Anton Smoley
BMI - II/1/b (Referat II/1/b)
Minoritenplatz 9, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531263846
Pers. E-Mail: Anton.Smoley@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: bmi-II-1-b@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat; Parlament Allgemein

Petition Nr. 25 betreffend "Sicheres Wohnen am Froschberg", überreicht durch den Abg. zum NR Werner NEUBAUER

 

 

 

Stellungnahme zur

Petition Nr. 25

(zu Zl. 17010.0020/31-L1.3/2009)

 

Seit der Wachkörperreform, die mit 1.7.2005 umgesetzt wurde, sind bei der Betrachtung der für den öffentlichen Sicherheitsdienst in einem bestimmten Gebiet tätigen Personalstände - insbesondere in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen - nicht nur die jeweilige Dotation der örtlich situierten Organisationseinheiten heranzuziehen, sondern auch das regionsübergreifende Wirken der operativen Organisationseinheiten des Landespolizeikommandos (das Landeskriminalamt insb. mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität; die Landesverkehrsabteilung, deren Beamte für die gesamte Stadtautobahn einschließlich der Verkehrsunfallaufnahme und den Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Linz zuständig sind; die in Linz stationierte Polizeidiensthundeinspektion und die Einsatzeinheiten) sowie die bundesweit agierenden Sondereinheiten (wie das EKO Cobra, mit seinen dezentralen Stützpunkten; Observationsaußenstellen des Bundeskriminalamtes; das „Operative Zentrum für Ausgleichsmaßnehmen“) zu berücksichtigen. Der Kriminaldienst wurde beispielsweise vor der Reform in den Städten wie Linz, Wels, Steyr von den Bundespolizeidirektionen vorwiegend autonom vollzogen.

Von den Insgesamt 189.355 Einwohnern der Stadt Linz wohnen annähernd 8.000 Menschen im Bereich Linz-Froschberg. Das sind 4,3 % der Linzer Bevölkerung auf einer Fläche von ca. 1,8 %.  Die Kriminalitätsbelastung am Linzer Froschberg zählt seit Jahren zu den niedrigsten des  Linzer Stadtgebietes.  Im Winter 2007/2008  waren im angeführten Bereich und in den benachbarten Wohngegenden der Stadtgemeinde Leonding allerdings vermehrt „Dämmerungseinbrüche“ in Wohnhäuser zu verzeichnen. Diese Vorfälle wurden von den Verantwortlichen im Rahmen der Kriminalanalyse erkannt und unverzüglich im Winter 2007/2008 und auch ab September 2008 bis ins Frühjahr 2009  im Bereich Froschberg Schwerpunktstreifen durchgeführt. Bei diesen Schwerpunktaktionen waren täglich uniformierte und zivile Beamte ab etwa 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr eingesetzt. Diese Schwerpunktstreifen wurden mehrmals durch  tagelange Großaktionen – bei denen bis zu 40 Beamte aus allen Bezirken in OÖ und des LKA eingesetzt waren – ergänzt. Ab September 2009 sind im Bereich des Linzer Froschberges wieder verstärkte spezielle Überwachungsmaßnahmen geplant.

Die für den Froschberg zuständige Polizeiinspektion Linz-Hauptbahnhof, mit 42 systemisierten Planstellen, ist nur ca. 300 Meter vom Fuße des Linzer Froschberges entfernt. Gerade diese Dienststelle wurde mit 1. Jänner 2008 mit 12 Planstellen verstärkt. Zusätzlich werden auch noch weitere Streifen wie beispielsweise die Sektor- und Polizeidiensthundestreifen in diesem Gebiet eingesetzt. Die zusätzliche Errichtung einer Polizeiinspektion in der Linzer Innenstadt ist nicht sinnvoll, weil die derzeitigen Polizeiinspektionen mit ihren Rayonsgebieten geografisch gut verteilt liegen und  entsprechend der Einwohnerzahlen und des Flächenausmaßes situiert wurden. Das dem Stadtpolizeikommando Linz zur Verfügung gestellte Personal wurde belastungsadäquat aufgeteilt.

Wie aus den diversen Auswertungen zu ersehen ist, konnten die Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser am Linzer Froschberg von Jänner bis Juni 2009 im Vergleich zum Vorjahr stark zurück gedrängt werden. Dies ist unter anderem auch auf die präventiven Maßnahmen und die Ausforschung von einigen Tätergruppen zurück zu führen.

Seitens der Sicherheitsbehörden bzw. der Bundespolizei wird Kriminalprävention im Sinne des § 25 SPG primär durch zielgerichtete, aktuelle Informationen durch den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst angeboten und von der Bevölkerung auch entsprechend in Anspruch genommen.

Finanzielle Förderungen einzelner Alarmanlageninstallationen durch den Bund sind nicht vorgesehen und stehen für diese Zwecke dem Bundeskriminalamt auch keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Sehr wohl gibt es aber finanzielle Förderungen für Alarmanlagen in den einzelnen Wohnbauförderungsgesetzen der Länder.

Auch konkret in Oberösterreich wird nun ab 01.07.2009 der Einbau von Alarmanlagen unter gewissen Voraussetzungen vom Land mit bis zu 30 Prozent der Errichtungskosten beziehungsweise bis zu € 1.000,- gefördert (Information: Homepage des Landes OÖ).

Verhandlungen privater Verträge mit Versicherungen sind nicht  Aufgabe des Innenressorts. Unabhängig davon wird angemerkt, dass bereits derzeit eine Risikominimierung durch den Einbau einer Alarmanlage bei den meisten Versicherungen vom Versicherungsnehmer bei der Bemessung der Prämienhöhe geltend gemacht werden kann. Hier wird auf die einleitenden Ausführungen zu Punkt 4 hingewiesen.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

GenMjr Peter Scherer

 

 

 

 

 

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