23/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 30.07.2009
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Stellungnahme zu Petititon

BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)       

Postanschrift:   Postfach 201, 1000 Wien

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GZ.  BMVIT-13.400/0011-I/PR3/2009       DVR:0000175

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1017  Wien

 

                                                                                                            Wien, am  30. Juli 2009

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli  2009, GZ. 17010.0020/35-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 14 „Veröffentlichung vorgesehener strategischer Umgebungslärmkarten und darauf basierender Aktionspläne gemäß der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung in Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat" Folgendes mitzuteilen:

 

Vorweg darf angemerkt werden, dass aufgrund des Resolutionsantrages des Schwechater Gemeinderates vom 19.2.2009 bereits folgende Beantwortung seitens des BMVIT erfolgte:

 

Auf dem in Rede stehenden Teilstück der A 4 Ost Autobahn wurde bereits im vergangenen Jahr eine Verkehrsbeeinflussungsanlage errichtet, die seit April dieses Jahres in Betrieb ist. Die Anlage reagiert selbsttätig auf bestimmte Wetter- und Verkehrssituationen, wie etwa Regen oder Nebel, aber auch inhomogene Verkehrsflüsse. Dies leistet nicht nur für die Leichtigkeit und Flüssigkeit, sondern auch für die Sicherheit des Verkehrs einen entscheidenden Beitrag.

 

Im Hinblick auf die im Internet einsehbaren Lärmkarten ist festzuhalten, dass diese zwar Lärmimmissionen für bestimmte Gebiete ausweisen, darüber hinaus aber keine Schlussfolgerungen – insbesondere nicht über allenfalls zu treffende Maßnahmen – ermöglichen. Insbesondere erlauben sie keine Rückschlüsse auf das Ausmaß und die Wirkungen einer allfälligen Geschwindigkeitsbeschränkung und sind für sich genommen auch keine ausreichende Grundlage für die Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

 

Zu dem Anliegen, dass es völlig unverständlich ist, dass Schwechat dem Ballungsraum Wien nicht angehören soll, darf darauf hingewiesen werden, dass im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG im § 3 Abs. 3 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz BGBl I Nr. 60/2005 im Einvernehmen zwischen dem Umweltressort, dem Verkehrsressort und dem Wirtschaftsressort nachfolgende Ballungsraumdefinition festgelegt wurde:

 

„Ballungsraum“ bezeichnet ein tatsächlich zusammenhängendes, sich gegebenenfalls auch über mehrere Gemeinden erstreckendes bestimmtes Gebiet mit städtischem Charakter und einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 1000 oder mehr Einwohnern pro Quadratkilometer des Gemeindegebietes oder Gemeindegebietsteiles und einer insgesamt jedenfalls 100.000 Einwohner übersteigenden Einwohnerzahl.

 

Die gewählte Formulierung entspricht der im Zuge der Landesumweltreferentenkonferenz 2004 seitens der Länder vorgeschlagenen Definition, indem sie auf eine Bevölkerungsdichte von mehr als 1000 Einwohner pro Bezugsgröße Gemeindegebiet abstellt. Für die Stadtgemeinde Schwechat trifft dies nicht zu. Die Bevölkerungsdichte der Stadtgemeinde Schwechat - bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet - beträgt derzeit rund 360 Einwohner pro Quadratkilometer. Im Übrigen erfolgte die Nennung der niederösterreichischen Gemeinden Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling als Teil des Ballungsraumes Wien vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Diese Gemeinden wurden in die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl II Nr. 144/2006 übernommen.

 

Ergänzend dazu, darf – nach Einholung der Auskünfte von der ASFINAG – mitgeteilt werden, dass im Zuge der Projektierung der Lärmschutzmaßnahmen an der A4 Ost Autobahn im Bereich des Ortsteiles Mannswörth die Stadtgemeinde Schwechat von der ASFINAG darüber informiert wurde, dass die Grenzwerte gem. der Dienstanweisung „Lärmschutz an Bundesstraßen“ des BMVIT bei Realisierung der projektierten baulichen Maßnahmen (gekrümmte Lärmschutzwand) nicht eingehalten werden können.

 

Trotz der gekrümmten Lärmschutzwand kommt es im Ortsteil Mannswörth im unmittelbaren Autobahnnahbereich (im Bereich der ersten Häuserfront) zu Grenzwertüberschreitungen. Die betroffenen Anrainer haben daher Anspruch auf Förderung von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster), und lt. Information der ASFINAG haben bereits einige Anrainer von diesem Anspruch Gebrauch gemacht.

 

Im Lärmschutzprojekt der ASFINAG ist eine Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand in Richtung Wien und eine Erhöhung der Lärmschutzmaßnahmen auf der Schwechatbrücke enthalten. Diese Maßnahmen werden jedoch erst mit der Errichtung der S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn, realisiert, um einen verlorenen Bauaufwand zu vermeiden.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Dr. Brigitte Raicher-Siegl

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

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