32/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 14.08.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Stellungnahme zu Petititon
An die
Parlamentsdirektion
Parlament
1017
Wien
Wien, am 30.07.2009
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17010.0020/33-L1.3/2009 BMLFUW- R. Schmidl
LE.4.2.6/0118-I/3/2009 6653
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 27
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 27 wie folgt Stellung:
Es besteht das grundsätzliche Ziel, den Milchstandort Österreich abzusichern und ein ausreichendes Einkommen für unsere bäuerlichen Milchbetriebe sicherzustellen. Als einer der wenigen Mitgliedstaaten hat sich Österreich immer für die Fortführung der Milchquotenregelung eingesetzt und sprach sich stets gegen eine Erhöhung der Quoten aus.
1. Die Anwendung der Mengenregelung muss umgehend flexibilisiert werden; Maßstab für Quotenanpassungen muss ein kostendeckender Milchpreis sein:
Während der Diskussion über das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung brachte Österreich eine EU-weite Flexibilisierung des bestehenden Quotensystems in die Diskussion ein. Auf Basis der Ergebnisse der Überprüfung des Gemeinsamen Agrarpolitik (Health-Check) sind Systeme zum Mengenmanagement jedoch nur privatrechtlich, zwischen Milcherzeuger und Verarbeiter, möglich. Durch das Auslaufen der Quotenregelung wird es zu größeren Mengenschwankungen kommen und daher werden künftig privatrechtliche Vereinbarungen noch wichtiger.
Die staatlichen Rahmenbedingungen wurden im Rahmen der Saldierung für stärkere Überlieferer verschärft. Weiters wurde der Verfall der nichtgenutzten Quote im Fall der teilweisen Inaktivität gänzlich abgeschafft. Österreich wird aufgrund der derzeit schlechten Lage am Milchmarkt im Jahr 2009 die zusätzliche Quote nicht einzelbetrieblich zuteilen und die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve für die Saldierung neutralisieren.
Der Selbstversorgungsgrad Österreichs auf Basis Vollmilchäquivalent beträgt ca. 120%, ca. 46% der in Österreich verarbeitenden Milch wird exportiert. Mittelfristig kann nur ein Milchpreis ausbezahlt werden, der von den Molkereien am österreichischen und europäischen Markt erwirtschaftet werden kann.
2. Hierzu sind Quotenreserven zu schaffen, welche je nach Bedarf zur Produktion freigegeben werden können. Voraussetzung ist eine wirksame Einschränkung der Landessaldierung in allen EU-Ländern:
Eine sofortige Abschaffung der Saldierung während des laufenden Quotenjahres 2009/10 würde aus Gründen des Vertrauensschutzes einem höchstgerichtlichen Verfahren nicht standhalten. Daher ist eine Abschaffung im laufenden Quotenjahr nicht möglich.
Bei der Abschaffung der Saldierung müssten die im Mitgliedstaat verbleibenden Mittel wieder nach bestimmten Kriterien an die Überlieferer rückerstattet, oder für Quotenaufkaufprogramme verwendet werden. Eine Verwendung für Lieferverzichtsprogramme oder staatliche Förderungen ist nicht zulässig. Dadurch müssten die Überlieferer zum bisherigen Saldierungsverfahren ein Vielfaches mehr zahlen. Im abgelaufenen Quotenjahr 2008/09 wären es zusätzlich ca. 32 Mio.€ gewesen, im Vergleich zu 9,2 Mio.€, die an Brüssel abzuführen sind.
Würde die Saldierung vollständig abgeschafft werden, würde der Quotenpreis wieder drastisch ansteigen. Dieser kann aber bis zum Auslaufen der Quotenregelung im Jahr 2015 nicht mehr verdient werden. Andererseits würde auch die Unterlieferung deutlich sinken, sodass per Saldo der Rückgang der nationalen Quotenüberschreitung keine gravierende Veränderung erfahren würde. Lediglich die Milchbetriebe, die investieren, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, würden finanziell stark belastet werden.
Wenn Österreich diesen Schritt mit einem Marktanteil am Binnenmarkt von 2% im Alleingang macht, hat dies keinen nennenswerten Einfluss auf die Milcherzeugerpreise, da diese von der europäischen und internationalen Marktentwicklung abhängig sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Milchproduktion würde zusätzlich geschwächt werden.
Allerdings - wie bereits unter Punkt 1 beschrieben - wurde das proportionale Saldierungssystem verschärft, sodass stärkere Überlieferer eine höhere Überschussabgabe bezahlen müssen.
3. Um Quoten aus der Produktion zu nehmen, ist das Instrument des vorübergehenden Herausleasens von Quoten durch die EU umgehend einzuführen:
Das Instrument des vorübergehenden Herausleasens durch den Staat ist derzeit nicht erlaubt. Da die Möglichkeit von Quotenaufkaufprogrammen (endgültige Aufgabe der Milchproduktion) besteht, ist eine Änderung unrealistisch. Überdies würde dadurch ein weiterer Druck auf den Quotenmarkt, der zu einem Anstieg der Quotenpreise führt ausgeübt, da die Quotenpreise höher angesetzt werden müssten, um eine Nutzung dieses Programms zu erzielen.
4. Die im November 2008 beschlossenen Quotenerhöhungen in der Höhe von 5x1% dürfen ebenfalls nur nach Bedarf zur Produktion freigegeben werden:
Eine Zuteilung wird laut der Novelle des Marktordnungsgesetzes 2009 nur bei Absatzmöglichkeit und guter Marktlage erfolgen. Österreich wird aufgrund der derzeit schlechten Lage am Milchmarkt im Jahr 2009 die zusätzliche Quote nicht einzelbetrieblich zuteilen und die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve für die Saldierung neutralisieren.
5. Die Fettkorrektur ist auf bisherigem Stand (0,18) zu belassen:
Die Anwendung der Fettkorrektur ist direkt im EG-Recht festgeschrieben, wodurch kein nationaler Spielraum besteht.
6. Es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die EU-weite Einführung von erzeugerfinanzierten Umlagen ermöglicht:
Für eine EU-weite Umsetzung wäre eine Änderung im EG-Marktordnungsrecht erforderlich, da die Verwendung solcher Mittel nicht gegen staatliche Beihilfenbestimmungen verstoßen darf. Derzeit sind erzeugerfinanzierte Umlagen nur auf privatrechtlicher und freiwilliger Basis möglich. Grundsätzlich werden seitens des BMLFUW EU-finanzierte Marktordnungsmaßnahmen wie die öffentliche und private Lagerhaltung als sinnvoller erachtet, da diese nicht die Erzeugerbudgets belasten.
6. Überschüssige Produkte sollten einmalig herausgekauft und marktunschädlich verwendet werden, um den Markt zu entlasten und damit den Auszahlungspreis so möglichst schnell anzuheben:
Um den Markt zu entlasten, werden derzeit Maßnahmen wie Exporterstattungen gewährt und die Intervention und private Lagerhaltung für Butter und Magermilchpulver angewendet. Die besonderen Absatzförderungsmaßnahmen für Butter sind gemäß dem Health-Check Beschluss mit 1. Juli 2009 ausgelaufen. Für Magermilchpulver wären auf EU-Ebene derzeit nicht aktivierte Absatzförderungsmaßnahmen möglich, werden aber von der Europäischen Kommission als unwirksam abgelehnt.
Zusätzlich wurde kürzlich das EU-Schulmilchprogramm verbessert und zurzeit wird beraten, dieses Programm noch attraktiver zu gestalten. Ergänzend wird noch dieses Jahr eine weitere Serie von Absatzförderungsprogrammen für Milchprodukte auf den Weg gebracht.
Für den Bundesminister:
i.V.
Mag. Kaiser
Elektronisch gefertigt.