36/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 31.08.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

GZ. BMF-310212/0002-1/4/2009                                                                Wien, 31. August 2009

Sehr geehrter Hr. Mag. Michalitsch!

Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 2. Juli 2009 unter der Zahl 17010.0020/29-L1.3/2009 mit dem Ersuchen um Abgabe einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen übermittelten Petitionen Nr. 16 betreffend Neues Geld", Nr. 26 betreffend Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur möglichen Wiedererrichtung der Salzkammergut-Lokalbahn" sowie Nr. 30 betr. Finanzielle Absicherung von ,147 - Rat auf Draht'", teile ich Ihnen aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit::

Ad. Petition Nr. 16 betreffend "Neues Geld":

Ein einheitliches Geld- und Währungssystem hat insbesondere den Vorteil, dass der Waren- und Finanzfluss erleichtert werden soll und die Transaktionskosten niedrig gehalten werden. Bei Einführung zusätzlicher Geldsysteme kommt es zu einer Verkomplizierung und einer Erhöhung der Transaktionskosten, was nicht im Interesse eines effizienten Wirtschaftskreislaufs sein kann.


Insgesamt gehen die Diskussionen auf internationaler Ebene dahin, dass die zunehmende Globalisierung im Wirtschafts- und Finanzbereich eine verstärkte internationale Kooperation zwischen einzelnen Ländern notwendig macht, um eine Finanzmarktkrise in Zukunft unwahrscheinlicher zu machen. Allfällige Tendenzen zu einer Regionalisierung" beziehungsweise zu zusätzlichen Währungssystemen würden diese internationale Kooperation erschweren.

Die gegenwärtige Finanzkrise macht auch unorthodoxe Maßnahmen" erforderlich (insbesondere in der Geldpolitik), weshalb die Offenheit bezüglich einer Diskussion über neue Wege der Wirtschafts- und Geldpolitik vorhanden ist. Auf internationaler Ebene sind derzeit aber keine Tendenzen in Richtung Komplementärwährungssystemen" zu erkennen. Vielmehr hat die Einführung des Euro eindeutig die Vorteile eines einheitlichen Währungssystems, gerade in Krisenzeiten, aufgezeigt.

Im Hinblick auf die geforderte Einrichtung eines eigenen Universitätslehrstuhles für diese Themenbereiche ist grundsätzlich anzumerken, dass die Entscheidung, ob und zu welchem Themenbereich ein Universitätslehrstuhl eingerichtet wird, in der Verantwortung der einzelnen Universitäten liegt. Zu finanzieren wäre ein solcher Lehrstuhl aus dem Globalbudget der betroffenen Universität. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es innerhalb des bestehenden Universitätssystems bereits genügend Möglichkeiten gibt, sich mit den in der Petition angesprochenen Fragen zu befassen. Die angesprochenen Themenbereiche wie Tauschsysteme, neue Geldsysteme, neue Verrechnungssysteme spielen in der akademischen Forschung derzeit nur eine sehr marginale Rolle.

Der in der Petition erwähnte Gedanke bezüglich einer breit angelegten Diskussion mit der Beteiligung vieler verschiedener Gruppen über eine Neuorganisation des internationalen Finanzsystems ist wünschenswert und demokratische Systeme geben dazu ausreichende Möglichkeiten.

Ad. Petition Nr. 26 betreffend „Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur möglichen Wiedererrichtung der Salzkammergut-Lokalbahn":

Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit bzw. Notwendigkeit einer Neuerrichtung der seinerzeitigen "Ischlerbahn" fällt in die primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Es ist Aufgabe dieses Ressorts, im Falle einer Kontaktierung eine entsprechende Kosten-Nutzen-Abwägung des Projektes unter Berücksichtigung der sowohl Verkehrs- und umweltpolitischen, als auch budgetären Gesichtspunkte vorzunehmen.


Ein finanzielle Belastung für den Bundeshaushalt würde für den Fall einer Aufnahme des gegenständlichen Vorhabens in ein Mittelfristiges Investitionsprogramm der Privatbahnen (bis

zu 50% Finanzierungsbeitrag des Bundes zu den Investitionskosten) sowie durch die anfallenden Zahlungen im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen entstehen.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist demnach das Vorhaben in Anbetracht der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen im Lichte der gebotenen restriktiven Budgetvorgaben abzulehnen.

Ad. Petition Nr. 30 betr. Finanzielle Absicherung von .,147 - Rat auf Draht'": Grundsätzlich fällt die gegenständliche Angelegenheit nicht in die sachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Diesbezügliche Entscheidungen, beispielsweise auch hinsichtlich einer allfälligen zusätzlichen Finanzierung der Initiative 147 - Rat auf Draht", obliegen daher den jeweils zuständigen Ressorts. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass mit den diesen zur Verfügung stehenden Mitteln eine ausreichende Unterstützung der Initiative 147 - Rat auf Draht" gewährleistet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl eh.