39/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 07.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 21

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 21 wie folgt Stellung:

 

Zur Forderung.. „Das Recht auf Nahrung soll auf allen Ebenen Vorrang haben.
Die Energieproduktion darf nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen":
Das BMLFUW befürchtet keinen Interessenskonflikt zwischen der Nutzung von Biokraftstoffen und ernährungspolitischen Zielsetzungen für Österreich. Sämtliche Aktivitäten im Bereich der Bioenergien werden nur vor dem Hintergrund einer gesicherten und ausgewogenen Nahrungs- und Futtermittelversorgung gesetzt. Darüber hinaus ist auch entsprechend zu berücksichtigen, dass bei der Erzeugung von Biotreibstoffen aus landwirtschaftlichen Rohstoffen wertvolle Futtermittel als Nebenprodukte anfallen.

Zur Förderung Für die Energiegewinnung aus Biomasse dürfen nur organische Abfallstoffe (z.B. Erntereste) sowie Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft eingesetzt werden":

Das BMLFUW wird zukünftig entsprechend der Ziele der EU nur jene Biokraftstoffe auf die nationalen Ziele anrechnen, die den festgelegten sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Darüber hinaus soll entsprechend den Zielen im Regierungsprogramm die Forschung im Bereich der Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation vorangetrieben werden.

 

Zur Forderung Kein Beimischungszwang für Aqrotreibstoffe ("Biosprit")":
In Österreich besteht kein Beimischungszwang für Biokraftstoffe. Nach der österreichischen
Kraftstoffverordnung müssen nach dem derzeitigen Ziel 5,75% der fossilen Kraftstoffe durch
die Inverkehrbringer von Kraftstoffen durch Biokraftstoffe oder andere erneuerbare Kraftstoffe
substituiert werden. Diese Substitution kann durch Beimischung zu fossilen Kraftstoffen oder
auch durch das Inverkehrbringen von reinen Biokraftstoffen wie z.B. 100 % Biodiesel - B100 -
oder Biogas erfolgen.

Zur Forderung "Erreichung der Klimaschutzziele z.B. durch verstärkte Förderung von Wärme-
d
ämmung, öffentlichem Verkehr. Sonnen -und Windenergie":

Bereich Verkehr:

Trotz erheblicher technischer Weiterentwicklungen zählt der Straßenverkehr nach wie vor zu
den Hauptverursachern beim CO2-Ausstoß. Für die Erreichung der gesteckten Klimaschutzzie-
le im Verkehrsbereich müssen demnach alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen werden, wie
die Förderung sparsamer sauberer Fahrzeuge, die Förderung von Fahrzeugen mit alternativen
Antrieben, ein klimaschonendes Mobilitätsmanagement, Bewusstseinsbildung für Spritsparen
und Radfahren oder aber auch der Einsatz von Biokraftstoffen. Biokraftstoffe stellen eine wir-
kungsvolle und unverzichtbare Option zur Erreichung der bestehenden Klimaschutzziele dar
sowie eine der wenigen M
öglichkeiten, die Abhängigkeit von Rohöl im Verkehrssektor zu ver-
ringern. Dabei ist es ganz wichtig, dass die f
ür die Produktion von Biokraftstoffen benötigten
Rohstoffe nach festgelegten Richtlinien der guten landwirtschaftlichen Praxis nachhaltig pro-
duziert werden, wobei die Nahrungsmittelproduktion allerh
öchste Priorität für die heimischen
Bäuerinnen und Bauern hat. Erst danach kommt die Futtermittelerzeugung und in weiterer
Folge erst die Nutzung freier Flächen für bioenergetische Zwecke.

Unter der Bedingung einer nachhaltigen Produktion der Biomasse ist der Einsatz von Biokraft-
stoffen im Verkehrsbereich daher ein unverzichtbarer und wichtiger Teil im gesamten Maß-
nahmenpaket zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie ein wichtiger Baustein im Gesamt-
konzept hin zu einer nachhaltigen Mobilit
ät.

Bereich Erneuerbare Energien:

Im Sinne der Erreichung der Klimaschutzziele tritt das BMLFUW stets für die Forcierung der

Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ein. Das

BMLFUW hat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stei-
gerung der Energieeffizienz sowie des Einsatzes regenerativer Energiequellen gesetzt.

Ein bedeutendes Förderinstrument für die Schaffung eines klimafreundlichen Energiesystems
sind die Umweltf
örderungen des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz in der Zuständig-
keit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Diese
umfassen unter anderem die betriebliche Umweltf
örderung im Inland (UFI)
http://www.publicconsulting.at/de/portal/ihreservicesneu/umweltfrderungiminland/) zur Unter-
stützung von Projekten, welche auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Steige-
rung der Energieeffizienz abzielen.

Eine weitere Maßnahme des BMLFUW für aktiven Klimaschutz und zur Erreichung der ambiti-
onierten Ziele der
österreichischen Klimastrategie ist klima:aktiv (http://www.klimaaktiv.at/). Die
im Jahr 2004 gestartete Initiative umfasst eine Reihe von Programmen, die Impulse in den
Bereichen Erneuerbare Energie", Energieeffizienz und Gebäude", Gemeinden" und Mobili-
t
ät" setzen. Konkret leistet klima:aktiv wertvolle Arbeit in den Bereichen Aus- und Weiterbil-
dung, Qualit
ätssicherung, Entwicklung und Implementierung von Standards, Information und
Beratung sowie Marktbearbeitung mit Partnern aus der Wirtschaft und den Ländern.

Aufgrund der großen Bedeutung, die der Reduktion von Treibhausgasemissionen und der
Schaffung einer nachhaltigen Energieversorgung beizumessen ist, wurde im Jahr 2007 der
Klima- und Energiefonds (http://www.klimafonds.av.at/) eingerichtet. Dieser Fonds ist mit einer
halben Milliarde Euro dotiert. Im Jahr 2009 wird der Klima- und Energiefonds unter anderem
19 Mio. für eine bundesweite Photovoltaikförderaktion und 4,5 Mio. für Regionen bereitstel-
len, die ihre Energieversorgung zukunftsfähig gestalten möchten.

Jedenfalls setzt das BMLFUW viele Maßnahmen für die Forcierung von Energieeffizienz und
die Nutzung aller regenerativen Energiequellen. Dennoch ist der Beitrag von nachhaltig produ-
zierter Biomasse unverzichtbar bei der Erreichung der Klimaschutzziele.

Für den Bundesminister:
Dr. Franz Jäger

Elektronisch gefertigt.