39/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 07.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 21
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 21 wie folgt Stellung:
Zur Forderung.. „Das
Recht auf Nahrung soll auf allen Ebenen Vorrang haben.
Die Energieproduktion darf nicht in
Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen":
Das BMLFUW
befürchtet keinen Interessenskonflikt
zwischen der Nutzung von Biokraftstoffen und
ernährungspolitischen Zielsetzungen für Österreich. Sämtliche
Aktivitäten im Bereich der Bioenergien werden nur vor dem
Hintergrund einer gesicherten und ausgewogenen Nahrungs- und
Futtermittelversorgung gesetzt. Darüber hinaus ist auch entsprechend zu
berücksichtigen, dass bei der Erzeugung von Biotreibstoffen aus landwirtschaftlichen
Rohstoffen wertvolle Futtermittel als Nebenprodukte anfallen.
Zur Förderung „Für die Energiegewinnung aus Biomasse dürfen nur organische Abfallstoffe (z.B. Erntereste) sowie Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft eingesetzt werden":
Das BMLFUW wird zukünftig entsprechend der Ziele der EU nur jene Biokraftstoffe auf die nationalen Ziele anrechnen, die den festgelegten sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Darüber hinaus soll entsprechend den Zielen im Regierungsprogramm die Forschung im Bereich der Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation vorangetrieben werden.
Zur
Forderung „Kein Beimischungszwang für Aqrotreibstoffe
("Biosprit")":
In Österreich besteht kein Beimischungszwang für
Biokraftstoffe. Nach der österreichischen
Kraftstoffverordnung
müssen nach dem
derzeitigen Ziel 5,75% der fossilen Kraftstoffe durch
die Inverkehrbringer
von Kraftstoffen durch Biokraftstoffe oder andere erneuerbare Kraftstoffe
substituiert werden. Diese Substitution kann
durch Beimischung zu fossilen Kraftstoffen oder
auch durch das Inverkehrbringen von reinen Biokraftstoffen wie z.B. 100 %
Biodiesel - B100 -
oder Biogas erfolgen.
Zur
Forderung "Erreichung der Klimaschutzziele z.B. durch verstärkte Förderung von Wärme-
dämmung, öffentlichem Verkehr. Sonnen -und Windenergie":
Bereich Verkehr:
Trotz erheblicher technischer Weiterentwicklungen zählt der Straßenverkehr
nach wie vor zu
den
Hauptverursachern beim CO2-Ausstoß. Für die
Erreichung der gesteckten Klimaschutzzie-
le
im Verkehrsbereich müssen demnach alle verfügbaren Maßnahmen
ergriffen werden, wie
die
Förderung
sparsamer sauberer Fahrzeuge, die Förderung von Fahrzeugen mit
alternativen
Antrieben, ein
klimaschonendes Mobilitätsmanagement, Bewusstseinsbildung
für Spritsparen
und Radfahren oder aber auch der Einsatz von Biokraftstoffen. Biokraftstoffe
stellen eine wir-
kungsvolle und unverzichtbare Option zur
Erreichung der bestehenden Klimaschutzziele dar
sowie eine der wenigen Möglichkeiten,
die Abhängigkeit von Rohöl im Verkehrssektor zu ver-
ringern. Dabei ist es ganz wichtig, dass die
für die Produktion von Biokraftstoffen benötigten
Rohstoffe nach festgelegten Richtlinien der guten landwirtschaftlichen Praxis
nachhaltig pro-
duziert werden, wobei die Nahrungsmittelproduktion allerhöchste Priorität für die heimischen
Bäuerinnen und
Bauern hat. Erst danach kommt die Futtermittelerzeugung und in weiterer
Folge
erst die Nutzung freier Flächen für
bioenergetische Zwecke.
Unter der Bedingung einer nachhaltigen Produktion der Biomasse ist der
Einsatz von Biokraft-
stoffen
im Verkehrsbereich daher ein unverzichtbarer und wichtiger Teil im gesamten Maß-
nahmenpaket zur
Erreichung der Klimaschutzziele sowie ein wichtiger Baustein im Gesamt-
konzept hin zu einer nachhaltigen Mobilität.
Bereich Erneuerbare Energien:
Im Sinne der Erreichung der Klimaschutzziele tritt das BMLFUW stets für die Forcierung der
Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ein. Das
BMLFUW hat
im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits eine Vielzahl
an Maßnahmen zur Stei-
gerung der Energieeffizienz sowie des Einsatzes regenerativer Energiequellen
gesetzt.
Ein
bedeutendes Förderinstrument für die Schaffung eines klimafreundlichen
Energiesystems
sind die Umweltförderungen
des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz in der Zuständig-
keit
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Diese
umfassen unter anderem die betriebliche Umweltförderung im
Inland (UFI)
http://www.publicconsulting.at/de/portal/ihreservicesneu/umweltfrderungiminland/) zur Unter-
stützung von
Projekten, welche auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger und die
Steige-
rung der
Energieeffizienz abzielen.
Eine
weitere Maßnahme des BMLFUW für aktiven Klimaschutz und zur Erreichung
der ambiti-
onierten Ziele der österreichischen
Klimastrategie ist klima:aktiv (http://www.klimaaktiv.at/). Die
im
Jahr 2004 gestartete Initiative umfasst eine Reihe von Programmen, die Impulse
in den
Bereichen „Erneuerbare Energie", „Energieeffizienz und Gebäude", „Gemeinden" und „Mobili-
tät"
setzen. Konkret leistet klima:aktiv wertvolle Arbeit in den Bereichen Aus- und
Weiterbil-
dung, Qualitätssicherung, Entwicklung und Implementierung
von Standards, Information und
Beratung sowie
Marktbearbeitung mit Partnern aus der Wirtschaft und den Ländern.
Aufgrund der großen Bedeutung, die der Reduktion von
Treibhausgasemissionen und der
Schaffung einer nachhaltigen Energieversorgung beizumessen ist, wurde im Jahr
2007 der
Klima-
und Energiefonds (http://www.klimafonds.av.at/) eingerichtet. Dieser
Fonds ist mit einer
halben
Milliarde Euro dotiert. Im Jahr 2009 wird der Klima- und Energiefonds unter
anderem
19
Mio. € für eine bundesweite Photovoltaikförderaktion
und 4,5 Mio. € für Regionen
bereitstel-
len, die ihre
Energieversorgung zukunftsfähig
gestalten möchten.
Jedenfalls setzt das BMLFUW viele Maßnahmen für die
Forcierung von Energieeffizienz und
die
Nutzung aller regenerativen Energiequellen. Dennoch ist der Beitrag von
nachhaltig produ-
zierter Biomasse
unverzichtbar bei der Erreichung der Klimaschutzziele.
Für den Bundesminister:
Dr.
Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.