40/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 07.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

 

1017  Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/5 (Innerstaatliche und EU-Koordination der Gesundheitspolitik)

Sachbearbeiter/in:

Renate Schytil

E-Mail:

renate.schytil@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4782

Fax:

+43 (1) 71100-4222

Geschäftszahl:

BMG-11000/0022-I/5/2009

Datum:

28.08.2009

E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

Petition Nr. 15 ("Österreich als gentechnikfreie Modellregion"), Petition Nr. 18 "Gentechnikfreies Osttirol") und Petition Nr. 30 ("Finanzielle Absicherung von 147 - Rat auf Draht")

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 2. Juli 2009, GZ 17010.0020/30-L1.3/2009, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Nr. 15 und 18 Folgendes mit:

 

 

 

 

 

 

 

 

Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | post@bmg.gv.at | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788


1. Zu Petition Nr. 15:

Die Bundesregierung (der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Erinvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit) hat am letzten Umweltrat im Juni 2009 eine Initiative gestartet, mit der die Europäische Kommission aufgefordert wird rechtliche Lösungen zu finden, damit ein Mitgliedstaat selbstständig über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden kann. Die Bundesregierung wird im Verein mit anderen gleichgesinnten Mitgliedstaaten diese Initiative weiter verfolgen.

 

Ein Verbot der Verfütterung von gentechnisch veränderten Futtermitteln an heimische Nutztiere ist derzeit aus EU- rechtlichen Gründen nicht möglich. Bemühungen des für die Futtermittelsicherheit und -versorgung zuständigen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt  und Wasserwirtschaft, aber auch der österreichischen Landwirtschaft zu Substituierung solcher Futtermittel sind im Gange. Ein vollständiger Ersatz scheint aber im Hinblick auf die österreichische Versorgungssicherheit derzeit nicht möglich.

Negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten durch den Verzehr von Fleisch, das von mit GVO gefütterten Tieren stammt, können übrigens nach den derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht nachgewiesen werden.

 

2. Zu Petition Nr. 18:

Zur Regelung der Koexistenz, insbesondere zur Vermeidung unerwünschter Verunreinigungen durch GVO in konventionellen oder biologisch angebauten Kulturpflanzen hat Tirol – wie auch die anderen Bundesländer – ein eigenes Tiroler Gentechnikvorsorge-gesetz geschaffen. Dieses sieht bereits jetzt für den Anbau von GVO umfangreiche Barierren vor.

 

Die Bundesregierung (der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesminister für Gesundheit)  hat am letzten Umweltrat eine Initiative gestartet mit der die Europäische Kommission aufgefordert wird rechtliche Lösungen zu finden, dass ein Mitgliedstaat selbstständig über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden kann. Die Bundesregierung wird im Verein mit anderen gleichgesinnten Mitgliedstaaten diese Initiative weiterverfolgen.

Sollte eine entsprechende für die Kommission und für die Mitgliedstaaten akzeptable Lösung für ein derartiges Selbstbestimmungsrecht erreicht werden können, so könnte einer entsprechenden Verbotsregelung durch den Tiroler Landtag kein Hindernis entgegen stehen.

 

Für Nahrungsmittel, die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, bestehen derzeit im Rahmen der EU Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel bereits klare Kennzeichnungsregelungen.


Für Produkte (Milchprodukte, Fleisch oder Eier), von Tieren die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert werden ist nach dem derzeitigen Stand eine EU- weite Kennzeichnungsregelung aber auch ein nationaler Alleingang nicht möglich.

 

Eine bessere und EU rechtlich mögliche Alternative zu einer Kennzeichnung dieser Produkte wie zum Beispiel „GVO- Gefüttert“ ist die freiwillige Kennzeichnung von Produkten als „Gentechnikfrei“. Österreich hat als Vorreiterland in der EU entsprechende Bestimmungen erlassen. Unter Fehderführung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde bereits im Jahre 1998 eine Codex– Richtlinie zur „gentechnikfreien“ Kennzeichnung von Lebensmitteln erarbeitet und diese im Jahr 2007 neu erarbeitet.

 

Seitens des Bundesministerium für Gesundheit wäre es auch wichtig, die „Gentechnikfreie Erzeugung nach Codex“ zu einem staatlichen anerkannten Gütezeichen zu machen. Die dafür erforderlichen Schritte müssen allerdings von hierfür zuständigen BMLFUW gesetzt werden.

 

Weiters ist darauf hinzuweisen dass biologisch erzeugte Lebensmittel jedenfalls auch als „gentechnikfrei“ anzusehen sind.

 

Für den Bundesminister:

Mag. Dr. Brigitte Magistris

 

 

 

Beilage: 0

 

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