47/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

 

 

 

Stubenring 1, 1010 Wien

DVR: 0017001

 

AUSKUNFT

Mag. Gerhard Schwab

Tel: (01) 711 00 DW 6532

Fax: +43 (1) 7158258

Gerhard.Schwab@bmask.gv.at

 

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung

der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse

post@bmask.gv.at richten.

 

An die

Parlamentsdirektion

per E-Mail:
      stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

 

GZ: BMASK-10001/0434-I/A/4/2009

 

Wien, 25.11.2009

 

 

 

Betreff:

Petition Nr. 34 "CSR-Gütezeichen für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit
Bezug auf das Schreiben vom 16. Oktober 2009, GZ. 17010.0020/67-L1.3/2009, zur  Petition Nr. 34 "CSR-Gütezeichen für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen" wie folgt Stellung:

Das „Corporate Social Responsibility“-Konzept bietet für Unternehmen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten und unterschiedliche Formen des Engagements. Um einen besseren Überblick über und eine bessere Vergleichbarkeit von CSR-Initiativen einzelner Organisationen zu gewährleisten, tritt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für klar formulierte Vorgaben für CSR-Maßnahmen ein.

Der Grundsatz der Freiwilligkeit soll bewahrt werden, d.h. Unternehmen sollen frei entscheiden können, ob sie soziale Verantwortung im Sinn eines CSR-Konzepts übernehmen oder nicht. Das Prinzip der Freiwilligkeit birgt jedoch die Gefahr, dass Unternehmen mehr darstellen als inhaltlich geboten wird. Daher müssen CSR‑Initiativen bestimmten Kriterien entsprechen und Regeln unterworfen werden, um einerseits KonsumentInnen vor unrichtigen Werbebehauptungen zu schützen und andererseits die Glaubwürdigkeit wirklich engagierter Organisationen zu bewahren. Auch Kontrollmechanismen zur Überprüfung von CSR-Maßnahmen in Unternehmen sind notwendig.

Um das Ziel der Etablierung des CSR-Konzepts in österreichischen Unternehmen zu erreichen, sind noch viele Schritte notwendig. Zusätzlich zu Auszeichnungen für
verantwortungsvolle Unternehmen in Form von Preisen und zur Entwicklung von CSR‑Leitlinien und -Standards ist eine Zertifizierung von sozialen CSR-Aspekten
voranzutreiben. Das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist in diesem Bereich gegenwärtig mit der Entwicklung eines Gütezeichens für
alter(n)sgerechte Organisationen, dem NestorGold-Gütesiegel, beschäftigt.

KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl von Produkten, Dienstleistungen oder Arbeitsplätzen danach zu richten, wie sozial verantwortlich ein Unternehmen handelt. Aus diesem Grund ist ein CSR-Gütesiegel anzustreben, das über die soziale Verträglichkeit von Produkten, Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukten in Bezug auf die gesamte Wertschöpfungskette informiert. Wichtig ist hierbei, das CSR-Gütesiegel für die angesprochenen Zielgruppen verständlich, nachvollziehbar und transparent zu gestalten sowie Missbrauch vorzubeugen und die Administrierbarkeit zu gewährleisten.

Ein CSR-Gütezeichen kann zudem als Kriterienkatalog bei der Auswahl im Zuge von Ausschreibungen und Vergaben dienen.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz förderte die Erarbeitung eines CSR-Indikatorenkatalogs durch den Verein Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) und das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES). Mithilfe der Indikatoren können die CSR-Maßnahmen von verschiedenen Unternehmen bewertet und verglichen werden. Der entwickelte Indikatorenkatalog könnte die Basis für ein CSR-Zertifizierungssystem bilden.

Um eine CSR-Auszeichnung für KonsumentInnen glaubwürdig und empfehlenswert zu gestalten, erscheint es auch sinnvoll, die erarbeiteten Gütezeichen-Kriterien jenen Gütezeichen-Gesetzen zu unterwerfen, die derzeit legistisch in Vorbereitung sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:
Dr. Helmut Walla

 

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