47/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 25.11.2009
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Stellungnahme zu Petititon
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Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag. Gerhard Schwab Tel: (01) 711 00 DW 6532 Fax: +43 (1) 7158258 Gerhard.Schwab@bmask.gv.at
Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse post@bmask.gv.at richten. |
An die Parlamentsdirektion per E-Mail: |
GZ: BMASK-10001/0434-I/A/4/2009 |
Wien, 25.11.2009 |
Betreff: |
Petition Nr. 34 "CSR-Gütezeichen für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen" |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
nimmt mit
Bezug auf das Schreiben vom 16. Oktober 2009, GZ. 17010.0020/67-L1.3/2009,
zur Petition Nr. 34 "CSR-Gütezeichen für gesellschaftliche
Verantwortung von Unternehmen" wie folgt Stellung:
Das „Corporate Social Responsibility“-Konzept bietet für Unternehmen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten und unterschiedliche Formen des Engagements. Um einen besseren Überblick über und eine bessere Vergleichbarkeit von CSR-Initiativen einzelner Organisationen zu gewährleisten, tritt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für klar formulierte Vorgaben für CSR-Maßnahmen ein.
Der Grundsatz der Freiwilligkeit soll bewahrt werden, d.h. Unternehmen sollen frei entscheiden können, ob sie soziale Verantwortung im Sinn eines CSR-Konzepts übernehmen oder nicht. Das Prinzip der Freiwilligkeit birgt jedoch die Gefahr, dass Unternehmen mehr darstellen als inhaltlich geboten wird. Daher müssen CSR‑Initiativen bestimmten Kriterien entsprechen und Regeln unterworfen werden, um einerseits KonsumentInnen vor unrichtigen Werbebehauptungen zu schützen und andererseits die Glaubwürdigkeit wirklich engagierter Organisationen zu bewahren. Auch Kontrollmechanismen zur Überprüfung von CSR-Maßnahmen in Unternehmen sind notwendig.
Um das Ziel der Etablierung des
CSR-Konzepts in österreichischen Unternehmen zu erreichen, sind noch viele
Schritte notwendig. Zusätzlich zu Auszeichnungen für
verantwortungsvolle Unternehmen in Form von Preisen und zur Entwicklung von CSR‑Leitlinien
und -Standards ist eine Zertifizierung von sozialen CSR-Aspekten
voranzutreiben. Das Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist in diesem Bereich gegenwärtig
mit der Entwicklung eines Gütezeichens für
alter(n)sgerechte Organisationen, dem NestorGold-Gütesiegel, beschäftigt.
KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl von Produkten, Dienstleistungen oder Arbeitsplätzen danach zu richten, wie sozial verantwortlich ein Unternehmen handelt. Aus diesem Grund ist ein CSR-Gütesiegel anzustreben, das über die soziale Verträglichkeit von Produkten, Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukten in Bezug auf die gesamte Wertschöpfungskette informiert. Wichtig ist hierbei, das CSR-Gütesiegel für die angesprochenen Zielgruppen verständlich, nachvollziehbar und transparent zu gestalten sowie Missbrauch vorzubeugen und die Administrierbarkeit zu gewährleisten.
Ein CSR-Gütezeichen kann zudem als Kriterienkatalog bei der Auswahl im Zuge von Ausschreibungen und Vergaben dienen.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz förderte die Erarbeitung eines CSR-Indikatorenkatalogs durch den Verein Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) und das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES). Mithilfe der Indikatoren können die CSR-Maßnahmen von verschiedenen Unternehmen bewertet und verglichen werden. Der entwickelte Indikatorenkatalog könnte die Basis für ein CSR-Zertifizierungssystem bilden.
Um eine CSR-Auszeichnung für KonsumentInnen glaubwürdig und empfehlenswert zu gestalten, erscheint es auch sinnvoll, die erarbeiteten Gütezeichen-Kriterien jenen Gütezeichen-Gesetzen zu unterwerfen, die derzeit legistisch in Vorbereitung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr. Helmut Walla
Elektronisch gefertigt.