53/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 20.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
Parlament L4.2 BMG I/5 (Innerstaatliche und EU–
Organisationseinheit: Koordination der Gesundheitspolitik)
1017 Wien Sachbearbeiter/in: Renate Schytil
E-Mail: renate.schytil@bmg.gv.at
Telefon: +43 (1) 71100-4782
Fax: +43 (1) 71100-4222
Geschäftszahl: BMG-11000/0033-I/5/2009
Datum: 18.11.2009
E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at
Petition Nr. 20 betr. "Behindertes Kind - ein Schadensfall?"
und Petition Nr. 30
"Finanzielle Absicherung von " 147 - Rat auf Draht"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt zum o.a. Betreff wie folgt Stellung:
Petition Nr. 20 betr. „Behindertes Kind - ein Schadensfall?“
Die Petition
wird begrüßt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine
umfangreiche
gynäkologische Schwangerschafts-Voruntersuchung sowie Beratung
gewährleistet
sein muss. Speziell bei einem Verdacht einer schweren Behinderung ist
eine
ausführliche pränatale Untersuchung und eine
nicht-direktive (genetische)
Beratung erforderlich und muss diese sichergestellt werden.
Petition Nr. 30 betr. „Finanzielle Absicherung von 147 - Rat auf Draht"
Seitens des BMG sind
keine Werkverträge oder Förderungen für "Rat
auf Draht"
gegeben.
Für den Bundesminister:
Dr.
Magistris
Beilage: 0
Elektronisch gefertigt
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