63/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 26.01.2010
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Stellungnahme zu Petititon

An

Parlamentsdirektion

Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

GZ. BMF-310212/0011-I/4/2009

Bezugnehmend auf die Note der Parlamentsdirektion vom 17. Dezember 2009, GZ. 17010.0020/95-L1.3/2009, mit welcher die Bürgerinitiative Nr. 39/Pet. vom 22. Oktober 2009 betreffend Die weitere Vorgehensweise zur Errichtung von Schutzbauten durch die Wildbach- und Lawinenverbauung“ übermittelt wird, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt Stellung zu beziehen:

Die Finanzierung der vorbeugenden Maßnahmen im Bereich Schutz vor Naturgefahren“ erfolgt in erster Linie durch den Katastrophenfonds. Laut Katastrophenfondsgesetz 1986 idgF sind 73,27 % des Fondsaufkommens für vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren zu verwenden.

Der Katastrophenfonds wird aus Mitteln der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer gespeist. Auf Grund eines geringeren Steueraufkommens musste in diesem Bereich für 2010 eine Kürzung von 10 Mio. vorgenommen werden, wovon auf die Wildbach- und Lawinenverbauung jedoch lediglich 1,8 Mio. entfallen.

Auf Grund der gehäuften Naturkatastrophen wurden 2007 die Mittel für den Schutz vor Naturgefahren um rd. 37 Mio. jährlich erhöht, 7 Mio. davon fließen in die Wildbach- und Lawinenverbauung. In den Jahren 2005 - 2009 wurden die Mittel für Wildbach- und Lawinenverbauung gegenüber den Voranschlägen um insgesamt 20 Mio. erhöht.

 

Seitens der Wildbach und Lawinenverbauung wurden für die Steiermark in den letzten Jahren folgende Bundesmittel eingesetzt (in Mio. ):

2005: 9,696

2006: 9,344

2007: 9,528

2008: 10,970

2009: 10,191

Es ist also eine gewisse Kontinuität gegeben und keine Kürzung erfolgt.

26.01.2010

Für den Bundesminister:

Mag. Gerhard Wallner

(elektronisch gefertigt)