71/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 26.04.2010
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Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

 

 

 

Favoritenstraße 7, 1040 Wien

DVR: 0017001

 

AUSKUNFT

Mag.iur. Erwin Rath

Tel: (01) 711 00 DW 6394

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Erwin.Rath@bmask.gv.at

 

 

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Parlament

z.H. Nationalratsdienst

Dr.Karl Renner Ring 3

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-460.002/0015-VII/9/2010

 

Wien, 23.04.2010

 

 

 

 

 

Dienstzettel

 

Betreff:

GZ. 17010.0020/16-L1.3/2010 - Petition Nr.43 betreffend „Reform des Pensionskassengesetzes“

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit Bezug auf das Schreiben vom 15. April 2010, GZ. 17010.0020/16-L1.3/2010, zur Petition Nr. 43 betreffend „Reform des Pensionskassengesetzes“ wie folgt Stellung:


 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist wesentlich, dass die beabsichtigten Reformmaßnahmen das Pensionskassensystem nicht nur nachhaltig, sondern auch sozial ausgewogen absichern.

 

Das erklärt auch, warum das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz derzeit noch intensive Gespräche mit dem Bundesministerium für Finan­zen, in dessen Zuständigkeit das Pensionskassengesetz fällt, führt. Wie bereits mehrfach festgehalten, soll zum Einen Leistungsberechtigten, die von den Pensions­kürzungen betroffen sind, die Möglichkeit eröffnet werden, anstelle der laufenden Pension eine steuerbegünstigte Auszahlung des gesamten Pensionskapitals zu ver­langen. Zum Anderen werden noch Verbesserungen bei der innerhalb der Pensions­kassen geplanten Garantiepension als notwendig erachtet. Dieses Produkt muss nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jedenfalls so ausgestaltet sein, dass es für Arbeitnehmer/innen eine akzeptable Alternative zur bisherigen Rechtslage im Pensionskassengesetz darstellt.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz arbeitet ge­meinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen an einer baldigen und für die Pensionskassenberechtigten zufrieden stellenden Lösung und wird auch weiterhin an die Bereitschaft aller am System Beteiligten zur Leistung eines Beitrages zur Stabi­lisierung und Abfederung von Kürzungen appellieren. Nach Abschluss der Ver­handlungen soll so rasch wie möglich ein Begutachtungsentwurf vorgelegt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Prof. Dr. Eva-Elisabeth Szymanski

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