71/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 26.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
|
|
Favoritenstraße 7, 1040 Wien DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag.iur. Erwin Rath Tel: (01) 711 00 DW 6394 Fax: +43 (1) 7158257 Erwin.Rath@bmask.gv.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse VII9@bmask.gv.at zu richten. |
Parlament z.H. Nationalratsdienst Dr.Karl Renner Ring 3 1017 Wien |
GZ: BMASK-460.002/0015-VII/9/2010 |
Wien, 23.04.2010 |
Dienstzettel
Betreff: |
GZ. 17010.0020/16-L1.3/2010 - Petition Nr.43 betreffend „Reform des Pensionskassengesetzes“ |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit Bezug auf das Schreiben vom 15. April 2010, GZ. 17010.0020/16-L1.3/2010, zur Petition Nr. 43 betreffend „Reform des Pensionskassengesetzes“ wie folgt Stellung:
Aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist wesentlich, dass die beabsichtigten Reformmaßnahmen das Pensionskassensystem nicht nur nachhaltig, sondern auch sozial ausgewogen absichern.
Das erklärt auch, warum das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz derzeit noch intensive Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen, in dessen Zuständigkeit das Pensionskassengesetz fällt, führt. Wie bereits mehrfach festgehalten, soll zum Einen Leistungsberechtigten, die von den Pensionskürzungen betroffen sind, die Möglichkeit eröffnet werden, anstelle der laufenden Pension eine steuerbegünstigte Auszahlung des gesamten Pensionskapitals zu verlangen. Zum Anderen werden noch Verbesserungen bei der innerhalb der Pensionskassen geplanten Garantiepension als notwendig erachtet. Dieses Produkt muss nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jedenfalls so ausgestaltet sein, dass es für Arbeitnehmer/innen eine akzeptable Alternative zur bisherigen Rechtslage im Pensionskassengesetz darstellt.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz arbeitet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen an einer baldigen und für die Pensionskassenberechtigten zufrieden stellenden Lösung und wird auch weiterhin an die Bereitschaft aller am System Beteiligten zur Leistung eines Beitrages zur Stabilisierung und Abfederung von Kürzungen appellieren. Nach Abschluss der Verhandlungen soll so rasch wie möglich ein Begutachtungsentwurf vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Prof. Dr. Eva-Elisabeth Szymanski
Elektronisch gefertigt.