75/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 17.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)
Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: pr3@bmvit.gv.at
GZ. BMVIT-16.600/0020-I/PR3/2010 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch
Leiter des Nationalratsdienstes
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Mai 2010
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben
GZ. 17010.0020/17-L1.3/2010 vom 15. April 2010, mit welchem die Petition Nr. 44 übermittelt
wurde, wie Folgt Stellung zu nehmen:
Bei der B14 handelt es sich um eine ehemalige Bundesstraße der Kategorie B, die im Rahmen der
„Verländerung“ der Bundesstraßen durch das „Bundesstraßen Übertragungsgesetz“ im Jahr
2002 in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länder übertragen wurde.
Der in der gegenständlichen Petition angeführte Abschnitt der B14 zwischen Höhe Donauwarte und Kahlenbergerdorf liegt im Gemeindegebiet von Wien und somit im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Stadt Wien.
Das BMVIT ist daher gemäß StVO für die Erlassung von Tempolimits auf dem angesprochenen Landes- bzw. Gemeindestraßenabschnitt nicht zuständig. Es besteht daher keine rechtliche Einflussnahme in dieser Angelegenheit.
Für die Bundesministerin:
Dr. Brigitte Raicher-Siegl Ihr(e) Sachbearbeiter(in):
Petra Farthofer
Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405
E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at
elektronisch gefertigt