75/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 17.05.2010
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Stellungnahme zu Petititon

BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)       

Postanschrift:  Postfach 201, 1000 Wien

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien

E-Mail:              pr3@bmvit.gv.at

 

GZ. BMVIT-16.600/0020-I/PR3/2010     DVR:0000175

 

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

 

Parlament

1017   Wien

                                                                                                  Wien, am  17. Mai 2010

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben

GZ. 17010.0020/17-L1.3/2010 vom 15. April 2010, mit welchem die Petition Nr. 44 übermittelt

wurde, wie Folgt Stellung zu nehmen:

 

Bei der B14 handelt es sich um eine ehemalige Bundesstraße der Kategorie B, die im Rahmen der

„Verländerung“ der Bundesstraßen durch das „Bundesstraßen Übertragungsgesetz“ im Jahr

2002 in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länder übertragen wurde.

 

Der in der gegenständlichen Petition angeführte Abschnitt der B14 zwischen Höhe Donauwarte und Kahlenbergerdorf liegt im Gemeindegebiet von Wien und somit im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Stadt Wien.

 

Das BMVIT ist daher gemäß StVO für die Erlassung von Tempolimits auf dem angesprochenen Landes- bzw. Gemeindestraßenabschnitt  nicht zuständig. Es besteht daher keine rechtliche Einflussnahme in dieser Angelegenheit.

Für die Bundesministerin:

Dr. Brigitte Raicher-Siegl                                                                         Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

                                                                                                       E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

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