80/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 16.06.2010
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Stellungnahme zu Petititon
An den
Leiter des Nationalratsdienstes
Mag. Gottfried Michalitsch
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Juni 2010
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 15. April 2010, GZ. 17010.0020/17-L1.3/2010, mit welchem die Petition Nr. 46 „Umsetzung Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn in Pettnau in Tirol” übermittelt wurde, Folgendes mitzuteilen:
Lärmschutzanlagen an Autobahnen und Schnellstraßen werden entsprechend den geltenden Richtlinien und Normen sowie der aktuellen Dienstanweisung „Lärmschutz an Bundesstraßen” des BMVIT errichtet. Dies gewährleistet sowohl eine Gleichbehandlung der Anrainer und Gemeinden als auch einen effizienten Mitteleinsatz für den Lärmschutz im gesamten Autobahnen- und Schnellstraßennetz.
Im Jänner 2007 wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass Lärmschutzmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der – zu diesem Zeitpunkt in Ausarbeitung befindlichen – strategischen Umgebungslärmkarten und der Lärmschutzdienstanweisung des BMVIT umgesetzt werden können.
In einer Besprechung mit der Gemeinde (Herrn Bürgermeister Kleinhans) am 17. Februar 2009 wurden seitens der ASFINAG die Ergebnisse der strategischen Umgebungslärmkartierung (siehe www.umgebungslaerm.at) erläutert. In den Umgebungslärmkarten ist ersichtlich, dass es bei einigen wenigen Gebäuden an der Südfassade zu geringfügigen Grenzwertüberschreitungen kommt.
Aus Sicht der ASFINAG ist daher unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen – im Sinne einer Gleichbehandlung der Anrainer und Gemeinden – derzeit keine Umsetzung von aktiven (straßenseitigen) Lärmschutzmaßnahmen möglich. Für die Bewohner jener Wohngebäude, die gemäß den Kriterien der geltenden Dienstanweisung schutzwürdig sind, besteht jedoch die Möglichkeit, um eine Förderung von passiven (objektseitigen) Maßnahmen bei der ASFINAG anzusuchen.