83/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 30.07.2010
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Stellungnahme zu Petititon
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Herrn Mag. Gottfried Michalitsch Leiter des Nationalratsdienstes Parlament 1017 Wien |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-310212/0003-I/4/2010 |
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Wien, 9. August 2010 |
Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch!
Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 2. Juli 2010 unter der Zahl 17010.0020/33-L1.3/2010 mit dem Ersuchen um Abgabe einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen übermittelte Petition Nr. 51 betreffend „Gegen die Schließung der Postfiliale im Einkaufszentrum Muldenstraße in Linz“, teile ich Ihnen aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:
Die vorliegende Petition bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG als einer zu 52,85 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Die vorliegende Petition betrifft ausschließlich in die Entscheidungskompetenz von Unternehmensorganen der Österreichischen Post AG fallende Themenbereiche und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.
Aus diesem Grund kann zu der an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gerichteten Petition keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl eh.