84/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 24.08.2010
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Stellungnahme zu Petititon

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben GZ. 17010.0020/32-L1.3/2010 vom 2. Juli 2010, mit welchem die Petition Nr. 51 - "Gegen die Schließung der Postfiliale im Einkaufszentrum Muldenstraße in Linz" - übermittelt wurde, folgende Stellungnahme abzugeben:

Frau Bundesministerin Bures ist die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen - im städtischen wie im ländlichen Raum - ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund wurde auch in dem vom BMVIT erarbeiteten und am 05.12.2009 in Teilen in Kraft getretenen Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

Mit dem Inkrafttreten des PMG ist weiters die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-


 

 

 

Geschäftsstellen auf die Post-Control-Kommission (weisungsfreie Behörde mit richterlichem Einschlag) übergegangen. Diese hat die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen Verfahren zu prüfen. In diese Prüfung ist der neu gegründete Post-Geschäftsstellenbeirat, der aus je einem Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer besteht, einzubinden.

Das PMG sieht vor, dass jeweils die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG (Universaldienstbetreiber) zeitgerecht von einer beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Österreichische Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von drei Monaten mögliche alternative Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird von der Regulierungsbehörde in jedem Einzelfall geprüft.

Schließlich darf festgehalten werden, dass die Österreichische Post AG ein börsenotiertes Unternehmen ist, strategische Entscheidungen der Österreichischen Post AG betreffend das Filialnetz sind unternehmensinterne Entscheidungen. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet. Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen somit keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.