89/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

Gesellschaft:                ASFINAG                                                       Erstelldatum:     13.01.2011

Abteilung / Ersteller:   TK/Liskounig (-10327), ASG/Gspan (-18429)

Stellungnahme der ASFINAG an die Parlamentsdirektion zur Petition Umsetzung Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn in Pettnau in Tirol, NR-Abg. Hermann Gahr

Lärmschutzanlagen werden entsprechend den geltenden Richtlinien und Normen sowie der aktuellen Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen des BMVIT errichtet. Dies ge- währleistet sowohl eine Gleichbehandlung aller Anrainer und Gemeinden als auch einen effi- zienten Mitteleinsatz für den Lärmschutz an allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.

Der Gemeinde Pettnau wurden im Jänner 2005 auf Basis von punktuellen Schallmessungen Lärmschutzmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Umsetzungshorizont im Jahr 2009 an- gekündigt. Im Jänner 2007 wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass Lärmschutzmaß- nahmen nur unter Berücksichtigung der - zu diesem Zeitpunkt in Ausarbeitung befindlichen - Umgebungslärmkarten und der Dienstanweisung Lärmschutz des BMVIT umgesetzt werden können.

In einer Besprechung mit der Gemeinde (Herrn Bgmst. Kleinhans) am 17.02.2009 wurden seitens der ASFINAG die Ergebnisse der strategischen Umgebungslärmkarte erläutert. Aus dieser ist ersichtlich, dass es bei einigen wenigen Gebäuden an der Südfassade zu gering- fügigen Grenzwertüberschreitungen kommt.

Aus Sicht der ASFINAG sind daher unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen - im Sin- ne einer Gleichbehandlung aller Anrainer und Gemeinden - derzeit keine aktiven (straßen- seitigen) Lärmschutzmaßnahmen geplant. Für die schutzwürdigen Wohngebäude gemäß Dienstanweisung besteht jedoch die Möglichkeit, um eine Förderung von passiven (objekt- seitigen) Maßnahmen anzusuchen.

Am 3.8.2010 wurde seitens der ASFINAG im Gemeindeamt in Pettnau, gemeinsam mit dem Bürgermeister und Vertretern des Gemeinderates eine nochmalige Erörterung der Lärmsi- tuation durchgeführt. Ebenso wurde an 2 Objekten ein Lokalaugenschein abgehalten.


Einvernehmlich wurde zwischen ASFINAG und der Gemeinde Pettnau festgelegt, für den Untersuchungsbereich eine generelle Lärmuntersuchung (GLU) in Auftrag zu geben. Die lärmtechnische Untersuchung wurde zwischenzeitlich beauftragt und es ist geplant die Un- tersuchung bis zum Frühjahr 2011 abzuschließen.

In Abhängigkeit von diesen Ergebnissen und in Anwendung der Dienstanweisung Lärm- schutz an Bundesstraßen wird seitens der ASFINAG die weitere Vorgangsweise festgelegt werden.