90/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 28.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

An die

Parlamentsdirektion

Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien-Parlament

GZ BMF-310212/0002-I/4/2011


Bezugnehmend   auf   die   mit   Schreiben  vom  13. Jänner  2011  unter  GZ 17010.0020/5-L1.3/2011  übermittelte Petition Nr. 68 betreffend „Den Erhalt der 13. Familienbeihilfe" teile ich aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:

Zum Thema Familienbeihilfe wird zunächst auf die Primärzuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist darüber hinaus aus budgetärer Sicht festzuhalten, dass die Familienbeihilfe aus dem defizitären Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert wird. Die 13. Familienbeihilfe wird daher aus Gründen der Budgetkonsolidierung ab dem Kalenderjahr 2011 nur mehr vom 6. bis zum 15. Lebensjahr mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro als Schulstartgeld für schulpflichtige Kinder im September ausbezahlt. Nur durch diese Anpassung der 13. Familienbeihilfe war es möglich, diese überhaupt zu erhalten.


Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im internationalen Vergleich die Ausgaben für Familienleistungen überdurchschnittlich hoch sind, wie zahlreiche Studien belegen. Mit der Steuerreform 2009 wurde ein Maßnahmenpaket in Höhe von 510 Mio. Euro geschnürt, das rein  den  Familien  zugute  kam  und  auch weiterhin zugute kommt: ein höherer Kinderabsetzbetrag, der neue Kinderfreibetrag, die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Im Rahmen der Budgetkonsolidierung musste nun jeder seinen Beitrag leisten, daher war auch eine teilweise Zurücknahme bei der 13. Familienbeihilfe notwendig. Sie wurde auf die ursprüngliche Intention eines Schulstartgeldes für schulpflichtige Kinder im September zurückgefahren. Gerade bei den direkten Familienleistungen liegt Österreich aber nach wie vor im europäischen Spitzenfeld und über dem Niveau des Jahres 2008. Dem gegenständlichen Ersuchen kann daher aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen derzeit nicht entsprochen werden.

28.Jänner 2011

Für den Bundesminister

Mag. Gerhard Wallner

(elektronisch gefertigt)