99/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
09.02.2011
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
An die
Parlamentsdirektion
L1.3 - Ausschussbetreuung NR
z.Hdn. Herrn Mag. Ernst Zimmermann
1017 Wien
Wien, am 28.01.2011
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe
Ihre Nachricht vom
17010.0020/6-L1.3/2011 BMLFUW- R. Schmidl
13.01.2011 LE.4.2.6/0014-I/3/2011 6653
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 54
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 54 betreffend „Bundesforste“ wie folgt Stellung:
Die Österreichische Bundesforste AG prüft bei allen Liegenschaftsverkäufen, ob strategisch wichtige Wasserressourcen auf der Verkaufsfläche vorliegen.
Diese Prüfung, ob eine strategisch wichtige Wasserressource auf einer in Verkaufsüberlegungen einbezogenen Fläche vorliegt, erfolgt daher bereits im Vorstadium jeder Transaktion.
Der Gesetzgeber selbst hat in einer Ausschussfeststellung die Kriterien für das Vorliegen einer wichtigen Wasserressource definiert. Darüber hinaus kommt auch das strenge Schutzregime des Wasserrechtsgesetzes zum Tragen.
Es ist davon auszugehen, dass durch die geltende Rechtslage im Bundesforstegesetz und die damit im Einklang stehende verantwortungsbewusste gängige Praxis der ÖBf AG ein hinreichender Schutz zur Sicherung strategisch wichtiger Wasserressourcen gegeben ist.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.