104/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2011
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Stellungnahme zu Petition

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 21. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0008-IK/1a/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 68 betreffend "den Erhalt der 13. Familienbeihilfe" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

Beilage


 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Die Einsparungen im Familienbereich sind eine bedauerliche, aufgrund der Finanzierungssituation des Familienlastenausgleichfonds aber notwendige Maßnahme, um die nachhaltige Sicherung der Familienleistungen zu gewährleisten.

 

Die 13. Familienbeihilfe wird in Hinkunft als Pauschale von € 100 für Kinder von 6-15 Jahren, die auch die Schule besuchen, ausbezahlt. Durch die Auszahlung dieses "Schulstartgeldes" kommt es für rund 900.000 Familien, die Kinder im genannten Altersbereich haben, so gut wie zu keinen Verlusten.

 

Es wurde versucht, bei den Konsolidierungsmaßnahmen eine moderate Linie zu finden, wobei in Bezug Familien mit Kindern im Pflichtschulalter Prioritäten gesetzt wurden. Die Einführung des Schulstartgeldes war eine Maßnahme, um diese Zielgruppe nach Maßgabe der vorhandenn Mittel konkret zu fördern.  

 

Betrachtet man die Konsolidierungsmaßnahmen als Gesamtes, muss festgehalten werden, dass das Niveau der Familienförderung noch immer über dem Leistungsniveau vor dem Jahr 2008 liegen wird. Damit nimmt Österreich im europäischen Vergleich auch weiterhin eine Spitzenposition ein.