107/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 01.03.2011
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 63
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 63 betreffend „Sanierung der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A 12“ wie folgt Stellung:
Ruhe genießen und ruhig schlafen können ist der österreichischen Bevölkerung ein großes Anliegen, denn Lärm ist weit mehr als ein Ärgernis. Anhaltender Lärm belastet uns und unsere Gesundheit. Daher ist es dem BMLFUW ein großes Anliegen, die Lärmbelastung der österreichischen Bevölkerung zu verringern.
Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und den rechtlichen Umsetzungen der Länder wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, die Lärmbelastung in Österreich einheitlich zu erfassen und für einen besseren Schutz vor Umgebungslärm zu sorgen.
Für große Teile der hochrangigen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen wurden von den jeweils zuständigen Stellen bereits strategische Lärmkarten erarbeitet und vom BMLFUW unter www.umgebungslaerm.at veröffentlicht. Es laufen auch bereits die Arbeiten um bis 2012 strategische Lärmkarten für alle hochrangigen Infrastruktureinrichtungen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. 30.000 Zügen pro Jahr fertig zu stellen. Auch werden Lärmkarten für alle internationalen österreichischen Flughäfen ausgearbeitet.
Für das Gemeindegebiet von Terfens können unter www.umgebungslaerm.at bereits jetzt strategische Lärmkarten für den Lärm von der A12 und der Bahn abgerufen werden. Auch der von der Asfinag erarbeitete Asfinag-Lärmkataster ist unter dieser Adresse für Terfens veröffentlicht.
Grundsätzlich ist allerdings für Lärmkartierung und Lärmschutz am Autobahn- und Schnellstraßennetz das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig. Dieses regelt auch die Planung und Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen im Wege einer Dienstanweisung an die Asfinag.
Für den Bundesminister.
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.