108/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
01.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 67
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 67 betreffend „Für den Vollausbau der Murtal Schnellstraße S 36“ wie folgt Stellung:
Es darf darauf hingewiesen werden, dass das vorliegende Projekt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMLFUW liegt. Hinsichtlich der UVP-Pflicht des Vorhabens hat die Umweltbundesamt GmbH folgende Auskunft erteilt:
S 36 Murtal Schnellstraße Teilabschnitt 1 „Judenburg -
St. Georgen ob Judenburg“:
Antragsdatum: 25.3.2008
Öffentliche
Auflage: ab 13.11.2008 sechs Wochen
Umweltverträglichkeitsgutachten: 25.8.2009
Eine mündliche Verhandlung hat bereits stattgefunden. Nun kann die Behörde gegebenenfalls Stellungnahmen und Ergebnisse der mündlichen Verhandlung einarbeiten. Weitere Schritte obliegen jedenfalls der Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
S 36 Murtal Schnellstraße Abschnitt „St. Georgen ob Judenburg - Scheiflinger Ofen“:
Antragsdatum: 14.4.2005
UVE /1. Ergänzung: 25.6.2007
UVE / 2. Ergänzung: 6.2.2008
Öffentliche Auflage: 3.7.2007 bis 14.8.2007
Umweltverträglichkeitsgutachten: 24.1.2008
Trassenverordnung: 21.7.2009
Beschwerden beim VfGH: In der RIS-DB scheinen 3 Erkenntnisse des VfGH auf, die die Beschwerden abweisen (u.a. deshalb, weil die Alpenkonvention auf bestehende Straßenzüge nicht anzuwenden sei).
Weitere Schritte obliegen der Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.