112/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 05.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

GZ: BMASK-20002/0006-II/A/2/2011                                          Wien, 05.04.2011

Betreff:  Parlament

Petition Nr. 57 vom 22. September 2010 der Abgeordneten Marianne Ha-

genhofer betreffend "Keine Pensions-'Null-Lohn-'Runde - Faire Pensionen

für Wählerstimmen

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Beantwortung der im obigen Betreff angeführten Petition Nr. 57 wird seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die nachfolgende

STELLUNGNAHME
übermittelt:

In der dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelten Petition der Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Hagenhofer wird im Wesentlichen ausgeführt, dass auf Grund der gleich hohen Lebenshaltungskosten für PensionistInnen wie für aktiv Beschäftigte eine „Null- Lohnrunde" für PensionistInnen abgelehnt wird.

Zu diesem Vorbringen ist Nachstehendes auszuführen:

Nach geltendem Recht wären Null-Anpassungen der Pensionen nur bei einer Null- Inflation vorgesehen und es haben seit Geltung des Pensionsanpassungsgesetzes,


also seit 1966, mit einer und einer teilweisen Ausnahme auch keine Null- Anpassungen stattgefunden.

Lediglich im Jahr 1997 wurden die Pensionen generell nicht erhöht. In diesem Jahr gab es ausschließlich für Ausgleichszulagenbezieherlnnen eine Einmalzahlung, und zwar in Höhe von 2.000 Schilling für Alleinstehende und von 3.000 Schilling für Ver- heiratete.

Im Jahr 2011, wurden Pensionen mit einem Betrag über 2.310 € nicht erhöht. In der gesetzlichen Pensionsversicherung waren von dieser im Einvernehmen mit den Ver- tretern der Seniorenorganisationen vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahme aber lediglich 4% der Pensionen betroffen. 91% aller PensionistInnen wurde die In- flation voll abgegolten.

In allen übrigen Jahren seit 1966 wurden alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung jährlich zumindest mit einem Fixbetrag erhöht. Auch diese Fixbeträge waren niveauerhöhend und nicht bloß Einmalzahlungen.

Nach derzeit geltendem Recht werden die Pensionen aus der Pensionsversicherung grundsätzlich mit 1.Jänner eines jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor verviel- facht. Bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors wird die Erhöhung der Verbraucher- preise (Inflationsrate) berücksichtigt.

Den Prozentsatz für die Pensionserhöhung legt der Bundesminister für Arbeit, Sozia- les und Konsumentenschutz durch Verordnung fest, wobei er auf den durch die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung festgestellten Richtwert für die Pen- sionserhöhungen Bedacht zu nehmen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:

Dr. Walter Pöltner
Elektronisch gefertigt.