118/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Themenbereich

1.  Stellungnahme zur ersten Frage der Petition

Keine zusätzlichen LKW - Stellplätze der ASFINAG im Bereich Angath - Fürth”

Durch die optimale Nutzung der vorhandenen Infrastruktur durch Erweiterung der bestehen- den LKW Stellplätze im Bereich der Raststation Angath und der in diesem Bereich möglichen Nutzung von Grundflächen im Eigentum der Republik Österreich können die notwendigen ln- vestitionen in einem finanziell vertretbaren Rahmen gehalten werden. Zusätzlich kann durch die Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur der Raststation der erforderliche Flächen- verbrauch für die Errichtung der LKW Stellplätze auf ein Minimum reduziert werden.

Bezüglich der flächenintensiven Errichtung von LKW Stellflächen ist anzuführen, dass im be- stehenden Netz für die LKW-Fahrer für die Einhaltung ihrer gesetzlich vorgegebenen Ruhe- zeiten nicht genügend Stellplätze vorhanden sind. Daraus entstehen Situationen, dass LKW- Fahrer am Pannenstreifen parken oder sogar ihre Ruhezeiten nicht mehr einhalten können. Dies beeinträchtigt in wesentlichem Ausmaß die Verkehrssicherheit, nicht nur der betroffenen LKW-Fahrer, sondern aller Autobahnbenutzer. Und dies passiert vor dem Hintergrund, dass ein Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle auf Übermüdung zurückzuführen sind. Daher ist die Schaffung ausreichender LKW Stellplätze zur Aufrechterhaltung der gesetzlich normierten Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs unbedingt notwendig.

Die ASFINAG plant im Bereich der Raststation Angath-Süd zusätzliche Lkw-Stellplätze, wo- durch eine Gesamtkapazität von 100 Stellplätzen erreicht werden kann. Der Bereich Angath- Nord ist ein Projekt der OMV, mit welchem die bestehenden LKW-Stellflächen ebenfalls auf ca. 100 erweitert werden.

 

2.  Stellungnahme zur zweiten Frage der Petition

Wirksame Maßnahmen - sprich Lärmschutzeinrichtungen” in jenen Bereichen der

Gemeinde Angath, wo die Grenzwerte nachweislich überschritten werden.”


A12
/ Lärmschutz Angath Süd:

An der Richtungsfahrbahn Kufstein der A12 Inntal Autobahn ist im Bereich Angath im Zuge der derzeit laufenden Belagssanierung die Erneuerung des bestehenden Lärmschutzes inkl.

einer Erweiterung entsprechend den aktuellen lärmtechnischen Rahmenbedingungen ge-

plant.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Die neue Lärmschutzwand hat eine Länge von ca. 1.500 m, mit einer Höhe von 3,5 bis 5,0 m   und einer Gesamtfläche von ca. 6.000 m2. Entsprechend dem architektonischen Gestal- tungsprojekt wird die Lärmschutzwand aus einer Kombination von Holzbeton- und Alumini- umelementen errichtet.

Die Anzahl der Gebäudeöffnungen mit Grenzwertüberschreitungen kann unter der Zugrunde- legung des Prognoseverkehrs durch die zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen von 330 Öff- nungen auf 15 reduziert werden.

Von der gesamten neuen Lärmschutzwand profitieren rund 400 Einwohner in 91 schutzwür- digen Wohngebäuden. Die maximal erzielbare Pegelreduktion durch die Lärmschutzmaß- nahme im Vergleich ohne Lärmschutz beträgt ca. 14 dB.

 

 

A12 / Lärmschutz Angath Nord (Fürth):

Im Jahr 2003/2004 wurde auf Basis der seit damals unveränderten Grenzwerte eine Lärm- schutzmaßnahme in Bereich Angath - Fürth umgesetzt (entsprechend der damals gültigen Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen aus dem Jahre 1999).

Darüberhinaus wurde aufgrund der im Siedlungsbereich immer noch festgestellten Grenz- wertüberschreitungen von schutzwürdigen Wohngebäuden entsprechend den Kriterien der Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen aus dem Jahre 2006 geprüft, ob noch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass von der ASFINAG keine zusätzlichen Lärmschutzwände errichtet werden können, jedoch die Möglichkeit besteht, dass für die betroffenen Gebäude um passive Lärmschutzmaßnahmen angesucht werden kann.

Entsprechend den aktuellen Planungen für den Umbau der Raststation Angath-Nord, dem geplanten Ausbau der Unterinntaltrasse und der zusätzlichen Lkw-Parkplätze im Bereich An- gath-Süd liegt ein mögliches Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation im Bereich An- gath-Fürth vor, welches bei einer Umsetzung aller drei beteiligten Projektwerber (ÖBB, OMV, ASFINAG) schlagend werden würde. Entsprechend diesen Überlegungen könnte unter der Einhaltung der Bestimmung der Dienstanweisung Lärmschutz 2006 der östliche Siedlungs- räum von Angath Fürth zur Gänze zumindest auf den Grenzwert geschützt werden.                 Für nicht schutzwürdige Gebäude im Sinne der Dienstanweisung (z.B. Baugenehmigung nach dem Stichtag 1.1.1996) besteht für die ASFINAG keine Möglichkeit, aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen bzw. zu fördern.

Anhang: