133/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
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Stellungnahme zu Petition

 

 

Anschrift

An die
Parlamentsdirektion


Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien-Parlament

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Barbara Klein
Telefon +43 (1) 514 33 501169
e-Mail Barbara.Klein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ BMF-310212/0012-I/4/2011

 

 

 

Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 28. Juni 2011 unter GZ 17010.0020/67-L1.3/2011 übermittelte Petition Nr. 98 betreffend "Wiedereinsetzung des Alleinverdiener-Absetzbetrages (AVAB)", teile ich aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:

 

Bei der Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Personen ohne Kinder handelt es sich um eine Maßnahme zur Budgetkonsolidierung. Zu dieser Budgetkonsolidierung mussten alle Bevölkerungsgruppen einen Beitrag leisten, die Streichung des AVAB ist (vorwiegend) ein Beitrag der Pensionisten. Für geringe Einkommen wurde eine Abfederung vorgesehen. Eine Änderung der geltenden Rechtslage ist derzeit nicht geplant.

 

 

8. Juli 2011
Für die Bundesministerin:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)