136/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 18.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Betreff: Stellungnahme des BMASK zur Petition Nr. 80 Abgeordneten zum NR Ing. Hofer Norbert betr. Bereitstellung von Selbständigen Behindertenarbeits- plätzen zur beruflichen Integration von Vorzugsberechtigten durch Einfüh- rung eines Tabak-, Glücksspiel-, Sportwetteneinzelhandelsfachgeschäfts- systems

Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch!

Zur Petition Nr. 80 betreffend Bereitstellung von Selbständigen Behindertenarbeits- plätzen zur beruflichen Integration von Vorzugsberechtigten durch Einführung eines Tabak-, Glückspiel-, Sportwetteneinzelhandelsfachgeschäftssystems" ergeht seitens der Sektion IV des BMASK folgende Stellungnahme:


Mit der am 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Novelle zum Behinderteneinstellungs- gesetz wurden für UnternehmerInnen mit Behinderung erweiterte Förderungsmög- lichkeiten geschaffen. Für Menschen mit Behinderung, die einer selbständigen Er- werbstätigkeit nachgehen und für Kleinstunternehmen, in denen der/die behinderte UnternehmerIn hauptsächlich selbst tätig ist, können künftig neben einer Startförde- rung - nach Maßgabe dazu ergangener Richtlinien - auch anfallende behinderungs- bedingte Mehrkosten in pauschalierter Form abgegolten werden.

Damit werden Menschen mit Behinderung, die selbständig erwerbstätig sind, in för- derungstechnischer Hinsicht behinderten ArbeitnehmerInnen gleichgestellt.

 

Die verstärkte Förderung selbständig erwerbstätiger Menschen mit Behinderung ist bewusst für sämtliche Wirtschaftszweige konzipiert, da eine Fokussierung auf be- stimmte Branchen angesichts der unterschiedlichsten Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht zielführend erscheint.

Abschließend darf angemerkt werden, dass Angelegenheiten des Tabakmonopols oder des Glücksspielwesens nicht in die Zuständigkeit des BMASK fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

i.V. Dr. Hansjörg Hofer

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