169/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 30.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

An die

Parlamentsdirektion                                                                                             

via E-Mail an

stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

Betreff:   Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat; Parlament
Allgemein
Stellungnahme zur Petition Nr. 127, do. GZ 17010.0020/121-L1.3/2011
betreffend "Errichtung einer Polizeiinspektion (Wachzimmer) in der Innenstadt der
Stadt Krems"

Stellungnahme zur
Petition Nr. 127

Für die sicherheitsdienstliche Versorgung einer Region ist nicht die bloße Existenz einer Sicherheitsdienststelle sondern die tatsächliche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Exekutivbediensteten maßgeblich. Im Falle der Errichtung einer eigenen Polizeiinspektion in der Fußgängerzone in Krems an der Donau wird festgehalten, dass dies auf Grund der vom Landespolizeikommando für Niederösterreich festgestellten Arbeitsbelastung nur zu Lasten der mit 55 Planstellen (Stand 1.12.2011) systemisierten Polizeiinspektion  Krems  an  der  Donau  möglich  und  entsprechend  des  administrativen


Mehraufwandes mit einer Reduktion der Außendienstpräsenz verbunden wäre. Dazu wird angemerkt, dass

 

Abschließend wird festgehalten, dass der systemisierte Personalstand der Polizeiinspektion Krems/Donau erst am 1. März 2009 um 2 Planstellen und mit 1. Okt. 2011 nochmals um 1 Planstelle angehoben wurde.

Für die Bundesministerin:

GenMjr. Matthias Klaus

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