173/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 10.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 129

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 129 betreffend Teilverkabelung der geplanten 380-kv-Leitung in Salzburg" wie folgt Stellung:

Für Angelegenheiten des Starkstromwegerechts einschließlich behördlicher Bewilligungsver- fahren für Hochspannungsfreileitungen als Teil der Angelegenheiten des Energiewesens ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig, ebenso für die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (siehe BMG, Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt L).

Für UVP-pflichtige Starkstromfreileitungen gemäß Anhang 1 Z 16 UVP-G 2000 ist in erster Instanz die Landesregierung und als Berufungsbehörde der unabhängige Umweltsenat zu- ständig.

Pläne oder Projekte, die negative Auswirkungen auf Schutzgüter in Natura 2000 Gebieten ha- ben können, sind einer besonderen Naturverträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 Abs. 3 und 4 der FFH-RL 92/43/EWG zu unterziehen, die in Österreich in den ausschließlichen Kompetenz- bereich der Länder fällt.

Prüfungen über Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind im Rahmen der Verträg- lichkeitsprüfung nach Artikel 6 FFH-RL nicht vorgesehen.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat keine rechtlichen oder administrativen Möglichkeiten, die naturschutzrechtlichen Prüfungen und Ge- nehmigungen eines Bundeslandes für Projekte in Natura 2000 Gebieten zu beeinflussen.

Für den Bundesminister:
i.V. Dr. Monika Eder-Paier

Elektronisch gefertigt.