175/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
11.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
Petition Nr. 131 betr. "Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 6. Dezember 2011, GZ. 17010.0020/129- L1.3/2011 teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:
Zu den Punkten
1 bis 4 der Petition wurde die Einholung der Antworten von der Sozialversicherung
der Bauern und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu
den
formulierten Fragen veranlasst. Diese Antworten werden nachgereicht.
Im Rahmen der
Tierschutzdiskussionen wird selbstverständlich auch der
Schutz der auf diesem Gebiet tätigen Personen mitbedacht und
entsprechend berücksichtigt.
Der Kastenstand soll daher auch nicht völlig verboten werden,
sondern im Interesse des Tierschutzes möglichst eingeschränkt Verwendung
finden. Es liegt letztlich in der Entscheidungsfreiheit der Landwirtinnen und
Landwirte, welches System im jeweiligen Betrieb verwendet wird.
Radetzkystraße 2,1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | post@bmg.gv.at | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788
Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen für die Betreuung der Tiere genügend
Betreuungspersonen vorhanden sein, die über die erforderliche Eignung sowie die
erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten verfügen. Art und Umfang
sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde sind in § 3 der
1. Tierhaltungsverordnung geregelt. Die erforderliche Eignung liegt jedenfalls dann
vor, wenn
„... 3. die Betreuungsperson nachweislich über eine außerschulisch-praktische
Ausbildung einschließlich Unterweisung verfügt, oder
... 6. sonst aus dem Werdegang oder der Tätigkeit der Betreuungsperson glaubhaft ist, dass sie die übliche erforderliche Versorgung der Tiere sicherstellen und vornehmen kann."
Bei Personen, die täglich im Stall arbeiten, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Für den Bundesminister:
Petra Woller
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