183/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 25.01.2012
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Stellungnahme zu Petition
Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1031 Wien
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Ihr Zeichen
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Ihre E-Mail vom 29.12.2011 |
Unser Zeichen HGD-53/12 HGR-78/12 - ST 8.3 Hr. Dr. Pfeiffer ( 464 * Thomas.Pfeiffer@auva.at
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Datum 20.01.2012 |
Betrifft:
Petition Nr. 131/Pet. (XXIV.GP-NR); betreffend
„Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf das Ersuchen des BMG, Antworten zum Schreiben der Parlamentsdirektion vom 6.12.2011, GZ 17010.0020/129-L1.3/2011, zu geben, wird zu den übermittelten Fragen Nachfolgendes mitgeteilt:
Welchen Stellenwert haben Prävention und Unfallschutzmaßnahmen im österreichischen Sozialversicherungssystem?
Der Prävention von Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten kommt in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt ein sehr hoher Stellenwert zu. Die Prävention stellt seit der Schaffung des ASVG die erste Säule der vier Säulen „Prävention – Unfallheilbehandlung – Rehabilitation – Entschädigung“ der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dementsprechend sind bei der AUVA-Hauptstelle und in den AUVA-Landes- und ‑außenstellen Unfallverhütungsdienste eingerichtet (§§ 185 ff. ASVG), die mittels Beratung, Betriebsbesuchen, Merkblättern, Zeitschriften und anderen Publikationen, Zusammenarbeit mit Behörden, Kongressen sowie Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der Arbeit fördern.
Hinsichtlich Landwirtschafts-spezifischer Gefahren, also zB hinsichtlich der Gefahren im Umgang mit Nutztieren, besteht eine Kooperation mit den SicherheitsberaterInnen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), auf deren Grundlage landwirtschaftstypische Gefahren und die Methoden zu deren Verhütung primär von der SVB behandelt werden. In der AUVA liegt deshalb dazu keine umfangreiche Fachkunde vor.
Die AUVA ihrerseits unterstützt die SVB beispielsweise bei der Betriebsbegehung hinsichtlich besonderer mechanischer Verletzungsgefahren, etwa betreffend nicht gesicherte Gefahrenstellen an Flaschenabfüllmaschinen in Kellereibetrieben.
Werden Unfälle mit Nutztieren, insbesondere mit Schweinen statistisch erfasst?
Dies ist der Fall. In den folgenden Tabellen sind insbesondere die anerkannten Arbeitsunfälle mit Schweinen im Jahr 2010 dargestellt. Diese Auswertungen beziehen sich auf die Wirtschaftsklasse „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“.
Arbeitsunfälle sind gemäß § 363 ASVG bzw. § 182 BSVG iZm dem 7. Teil des ASVG meldepflichtig, wenn sie eine zumindest drei Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit hervorrufen. Aus den statistischen Daten geht nicht hervor, ob und inwieweit länger dauernde Verletzungsfolgen bestanden oder Entschädigungsleistungen (Unfallrente) zu gewähren waren. Die Tabellen enthalten Daten betreffend die Versicherten der AUVA, der SVB, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau. Dazu ist klarzustellen, dass bei der AUVA nur unselbständig Beschäftigte, im Fall der Landwirtschaft LandarbeiterInnen sowie Angestellte in der Landwirtschaft, erfasst sind. Hingegen umfasst die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die BetriebsführerInnen (somit die Landwirte und Landwirtinnen) und deren im Betrieb mittätigen Angehörigen.
Anerkannte Arbeitsunfälle im engeren Sinn 2010 in
der |
|||||
DAVON: Anerkannte Arbeitsunfälle mit Haus- und Zuchttieren |
|||||
|
AUVA |
SVB |
BVA |
VAEB |
Gesamt |
Rind |
11 |
895 |
- |
- |
906 |
Pferd |
23 |
83 |
- |
- |
106 |
Schwein |
1 a) |
45 |
- |
- |
46 |
Sonstiges Haus- oder Zuchttier |
2 |
29 |
- |
- |
31 |
Hund |
3 |
5 |
- |
- |
8 |
Huhn |
- |
2 |
- |
- |
2 |
Fisch |
- |
- |
- |
- |
- |
Haus- und Zuchttiere |
40 |
1.059 |
- |
- |
1.099 |
a) Hinweis: Die Auswertung bezieht sich auf die Wirtschaftsklasse „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“. Bezieht man alle Wirtschaftsklassen in die Auswertung mit ein, zeigen sich hier 10 anerkannte Arbeitsunfälle im engeren Sinn, etwa im Transportgewerbe oder in Schlachthöfen.
Zum Vergleich die Gesamtzahlen der anerkannten Arbeitsunfälle 2010:
Alle anerkannten Arbeitsunfälle im engeren Sinn 2010 |
|||||
|
AUVA |
SVB |
BVA |
VAEB |
gesamt |
2010 |
98.995 |
6.515 |
9.207 |
3.242 |
117.959 |
|
|
|
|
|
|
DAVON:
Anerkannte Arbeitsunfälle in der |
|||||
|
AUVA |
SVB |
BVA |
VAEB |
gesamt |
2010 |
775 |
6.515 |
- |
- |
7.290 |
Die folgenden Tabellen zeigen die Ereignisarten und Verletzungsarten bei den von der SVB anerkannten Arbeitsunfällen mit Schweinen (Wirtschaftsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei):
2010 |
SVB |
Angriff, Gestoßen-Werden von Tieren |
27 |
Verlust d. Kontr. über ein Tier |
16 |
Unkoord. Bewegungen, Anstoßen, Zusammenstoßen u. dgl. |
1 |
Beim Heben, Tragen, Aufstehen |
1 |
Sturz einer Person (einschl. Ausgleiten) |
- |
Schweine, Alle Ereignisarten |
45 |
2010 |
SVB |
|
Wunden und oberflächliche Verletzungen |
Untere Extremitäten |
8 |
Obere Extremitäten |
4 |
|
Rumpf und Organe |
2 |
|
Alle Körperregionen |
14 |
|
Frakturen |
Obere Extremitäten |
6 |
Untere Extremitäten |
4 |
|
Kopf |
4 |
|
Rumpf und Organe |
1 |
|
Rücken einschl. Wirbelsäule |
1 |
|
Alle Körperregionen |
16 |
|
Dislokationen,
Verstauchungen und |
Untere Extremitäten |
8 |
Obere Extremitäten |
7 |
|
Alle Körperregionen |
15 |
|
Schweine, Alle Verletzungsarten |
45 |
Wenn ja, wie viele Unfälle mit Muttersauen sind bekannt – in der SVB und AUVA?
Die Arbeitsunfälle mit Muttersauen werden seitens der AUVA statistisch nicht getrennt erfasst.
Was wird zur Unfallvermeidung mit Nutztieren unternommen?
Seitens der AUVA liegen keine Erfahrungen im Bereich der Prävention von spezifischen Gefahren im Umgang mit Nutztieren vor, da dieser Bereich von der SVB bearbeitet wird.
Findet die Unfallgefahr im Schweinestall mit Muttersauen in der Tierschutz-Diskussion Beachtung?
Dies kann aus den genannten Gründen seitens der AUVA nicht beantwortet werden.
Dazu sowie zu Möglichkeiten der Verminderung der Unfallgefahr durch situationsangepasste Behandlung der Tiere sowie entsprechendes Training des Personals wären allenfalls Hinweise aus der Verhaltenswissenschaft der Tiere und von einschlägig befassten Tierschutzorganisationen zu gewinnen.
Wenn ja, wie soll der Frauenarbeitsplatz im Ferkelfreilaufstall im Falle des Verbots von Ferkelschutzkörben sicher gemacht werden?
Hiezu siehe die Anmerkung zur vorangehenden Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Der Generaldirektor:
i.V.
Dir. Dr. Köberl