183/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 25.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

Bundesministerium für

Gesundheit

Radetzkystraße 2

1031 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ihre E-Mail vom

29.12.2011

Unser Zeichen

HGD-53/12

HGR-78/12 - ST 8.3

Hr. Dr. Pfeiffer ( 464

* Thomas.Pfeiffer@auva.at

 

Datum

20.01.2012

 

Betrifft:

Petition Nr. 131/Pet. (XXIV.GP-NR); betreffend

„Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?“

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezug nehmend auf das Ersuchen des BMG, Antworten zum Schreiben der Parlamentsdirektion vom 6.12.2011, GZ 17010.0020/129-L1.3/2011, zu geben, wird zu den übermittelten Fragen Nachfolgendes mitgeteilt:

 

 

Welchen Stellenwert haben Prävention und Unfallschutzmaßnahmen im österreichischen Sozialversicherungssystem?

 

Der Prävention von Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten kommt in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt ein sehr hoher Stellenwert zu. Die Prävention stellt seit der Schaffung des ASVG die erste Säule der vier Säulen „Prävention – Unfallheilbehandlung – Rehabilitation – Entschädigung“ der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dementsprechend sind bei der AUVA-Hauptstelle und in den AUVA-Landes- und ‑außenstellen Unfallverhütungsdienste eingerichtet (§§ 185 ff. ASVG), die mittels Beratung, Betriebsbesuchen, Merkblättern, Zeitschriften und anderen Publikationen, Zusammenarbeit mit Behörden, Kongressen sowie Schulungs- und Fortbildungs­veranstaltungen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der Arbeit fördern.

Hinsichtlich Landwirtschafts-spezifischer Gefahren, also zB hinsichtlich der Gefahren im Umgang mit Nutztieren, besteht eine Kooperation mit den SicherheitsberaterInnen der Sozial­versicherungs­anstalt der Bauern (SVB), auf deren Grundlage landwirt­schaftstypische Gefahren und die Methoden zu deren Verhütung primär von der SVB behandelt werden. In der AUVA liegt deshalb dazu keine umfangreiche Fachkunde vor.

Die AUVA ihrerseits unterstützt die SVB beispielsweise bei der Betriebsbegehung hinsichtlich besonderer mechanischer Verletzungsgefahren, etwa betreffend nicht gesicherte Gefahrenstellen an Flaschenabfüllmaschinen in Kellereibetrieben.

 

Werden Unfälle mit Nutztieren, insbesondere mit Schweinen statistisch erfasst?

 

Dies ist der Fall. In den folgenden Tabellen sind insbesondere die anerkannten Arbeitsunfälle mit Schweinen im Jahr 2010 dargestellt. Diese Auswertungen beziehen sich auf die Wirtschaftsklasse „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“. 

Arbeitsunfälle sind gemäß § 363 ASVG bzw. § 182 BSVG iZm dem 7. Teil des ASVG meldepflichtig, wenn sie eine zumindest drei Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit hervorrufen. Aus den statistischen Daten geht nicht hervor, ob und inwieweit länger dauernde Verletzungsfolgen bestanden oder Entschädigungsleistungen (Unfallrente) zu gewähren waren. Die Tabellen enthalten Daten betreffend die Versicherten der AUVA, der SVB, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versiche­rungs­anstalt für Eisenbahnen und Bergbau. Dazu ist klarzustellen, dass bei der AUVA nur unselbständig Beschäftigte, im Fall der Landwirtschaft LandarbeiterInnen sowie Angestellte in der Landwirtschaft, erfasst sind. Hingegen umfasst die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die BetriebsführerInnen (somit die Landwirte und Landwirtinnen) und deren im Betrieb mittätigen Angehörigen. 

 

Anerkannte Arbeitsunfälle im engeren Sinn 2010 in der
Wirtschaftsklasse „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“

DAVON: Anerkannte Arbeitsunfälle mit Haus- und Zuchttieren

 

AUVA

SVB

BVA

VAEB

Gesamt

Rind

11

895

-

-

906

Pferd

23

83

-

-

106

Schwein

1 a)

45

-

-

46

Sonstiges Haus- oder Zuchttier

2

29

-

-

31

Hund

3

5

-

-

8

Huhn

-

2

-

-

2

Fisch

-

-

-

-

-

Haus- und Zuchttiere

40

1.059

-

-

1.099

 

a)  Hinweis: Die Auswertung bezieht sich auf die Wirtschaftsklasse „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“. Bezieht man alle Wirtschaftsklassen in die Auswertung mit ein, zeigen sich hier 10 anerkannte Arbeitsunfälle im engeren Sinn, etwa im Transportgewerbe oder in Schlachthöfen.


Zum Vergleich die Gesamtzahlen der anerkannten Arbeitsunfälle 2010:

 

Alle anerkannten Arbeitsunfälle im engeren Sinn 2010

 

AUVA

SVB

BVA

VAEB

gesamt

2010

98.995

6.515

9.207

3.242

117.959

 

 

 

 

 

 

DAVON: Anerkannte Arbeitsunfälle in der
Wirtschaftsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

 

AUVA

SVB

BVA

VAEB

gesamt

2010

775

6.515

-

-

7.290

 

Die folgenden Tabellen zeigen die Ereignisarten und Verletzungsarten bei den von der SVB anerkannten Arbeitsunfällen mit Schweinen (Wirtschaftsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei):

 

 2010

SVB

Angriff, Gestoßen-Werden von Tieren

27

Verlust d. Kontr. über ein Tier

16

Unkoord. Bewegungen, Anstoßen, Zusammenstoßen u. dgl.

1

Beim Heben, Tragen, Aufstehen

1

Sturz einer Person (einschl. Ausgleiten)

-

Schweine, Alle Ereignisarten

45

 

2010 

SVB

Wunden und oberflächliche Verletzungen

   Untere Extremitäten

8

   Obere Extremitäten

4

   Rumpf und Organe

2

Alle Körperregionen

14

Frakturen

   Obere Extremitäten

6

   Untere Extremitäten

4

   Kopf

4

   Rumpf und Organe

1

   Rücken einschl. Wirbelsäule

1

Alle Körperregionen

16

Dislokationen, Verstauchungen und
        Zerrungen

   Untere Extremitäten

8

   Obere Extremitäten

7

Alle Körperregionen

15

Schweine, Alle Verletzungsarten

45

 

 

 

 Wenn ja, wie viele Unfälle mit Muttersauen sind bekannt – in der SVB und AUVA?

 

Die Arbeitsunfälle mit Muttersauen werden seitens der AUVA statistisch nicht getrennt erfasst.

 


Was wird zur Unfallvermeidung mit Nutztieren unternommen?

 

Seitens der AUVA liegen keine Erfahrungen im Bereich der Prävention von spezifischen Gefahren im Umgang mit Nutztieren vor, da dieser Bereich von der SVB bearbeitet wird.

 

 

Findet die Unfallgefahr im Schweinestall mit Muttersauen in der Tierschutz-Diskussion Beachtung?

 

Dies kann aus den genannten Gründen seitens der AUVA nicht beantwortet werden.

Dazu sowie zu Möglichkeiten der Verminderung der Unfallgefahr durch situationsangepasste Behandlung der Tiere sowie entsprechendes Training des Personals wären allenfalls Hinweise aus der Verhaltenswissenschaft der Tiere und von einschlägig befassten Tierschutzorganisationen zu gewinnen.

 

 

Wenn ja, wie soll der Frauenarbeitsplatz im Ferkelfreilaufstall im Falle des Verbots von Ferkelschutzkörben sicher gemacht werden?

 

Hiezu siehe die Anmerkung zur vorangehenden Frage.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Generaldirektor:

i.V.

 

 

 

Dir. Dr. Köberl