190/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Nachreichung zu Petition Nr. 131 betr. "Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie in der Stellungnahme des Bundeministeriums für Gesundheit vom 10.1.2012, GZ BMG-11000/0058-I/A/15/2011, unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 6. Dezember 2011, GZ. 17010.0020/129-L1.3/2011 angekündigt, übermittelt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition nun nach Einholung der Stellungnahmen der Sozialversicherung der Bauern (SVB) und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) folgende Nachreichung:

Zur Frage Welchen Stellenwert haben Prävention und Unfallschutzmaßnahmen im österreichischen Sozialversicherungssystem?“:

In der Sozialversicherungsanstalt der Bauern haben Gesundheitsförderung und die

Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einen überaus hohen Stellenwert.

Eine eigene Abteilung (OE Sicherheit und Gesundheit“) nimmt den Gesetzesauftrag der Unfallverhütung aus der Unfallversicherung und die Pflichtaufgabe aus der Krankenversicherung (Gesundheitsförderung) mit zahlreichen Aktivitäten wahr.


Auch in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt kommt der Prävention von Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten ein sehr hoher Stellenwert zu. Die Prävention stellt seit der Schaffung des ASVG die erste Säule der vier Säulen Prävention - Unfallheilbehandlung - Rehabilitation - Entschädigung“ der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dementsprechend sind bei der AUVA- Hauptstelle und in den AUVA-Landes- und -außensteilen Unfallverhütungsdienste eingerichtet (§§ 185 ff. ASVG), die mittels Beratung, Betriebsbesuchen, Merkblättern, Zeitschriften und anderen Publikationen, Zusammenarbeit mit Behörden, Kongressen sowie Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der Arbeit fördern.

Hinsichtlich landwirtschaftsspezifischer Gefahren, also z.B. hinsichtlich der Gefahren im Umgang mit Nutztieren, besteht eine Kooperation mit den SicherheitsberaterInnen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), auf deren Grundlage landwirtschaftstypische Gefahren und die Methoden zu deren Verhütung primär von der SVB behandelt werden. In der AUVA liegt deshalb dazu keine umfangreiche Fachkunde vor.

Die AUVA ihrerseits unterstützt die SVB beispielsweise bei der Betriebsbegehung hinsichtlich besonderer mechanischer Verletzungsgefahren, etwa betreffend nicht gesicherte Gefahrenstellen an Flaschenabfüllmaschinen in Kellereibetrieben.

Zu den Fragen Werden Unfälle mit Nutztieren, insbesondere mit Schweinen statistisch erfasst?“ und Wenn ja, wie viele Unfälle mit Muttersauen sind bekannt - in der SVB und AUVA?“:

Unfälle mit Nutztieren wurden von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erfasst und sind für die Jahre 2002 bis 2010 in der Beilage ersichtlich. Die Anzahl der Unfälle mit Muttersauen wird nicht erfasst.

Es werden auch jene Fälle ins Berichtsjahr gezählt, welche bis zum 31. März des Folgejahres anerkannt werden und das Unfallgeschehen im Berichtsjahr oder früher erfolgte. Daher ergibt sich für 2010 eine höhere Anzahl an anerkannten Versicherungsfällen.

Unfälle mit Nutztieren wurden von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erfasst. In den folgenden Tabellen sind insbesondere die anerkannten Arbeitsunfälle mit Schweinen im Jahr 2010 dargestellt. Diese Auswertungen beziehen sich auf die Wirtschaftsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“. Die Arbeitsunfälle mit Muttersauen werden seitens der AUVA statistisch nicht getrennt erfasst.

Arbeitsunfälle sind gemäß § 363 ASVG bzw. § 182 BSVG im Zusammenhang mit dem 7. Teil des ASVG meldepflichtig, wenn sie eine zumindest drei Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit hervorrufen. Aus den statistischen Daten geht nicht hervor, ob und inwieweit länger dauernde Verletzungsfolgen bestanden oder Entschädigungsleistungen (Unfallrente) zu gewähren waren. Die Tabellen enthalten Daten betreffend die Versicherten der AUVA, der SVB, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau. Dazu ist klarzustellen, dass bei der AUVA nur unselbständig Beschäftigte, im Fall der Landwirtschaft LandarbeiterInnen sowie Angestellte in der Landwirtschaft, erfasst sind. Hingegen umfasst die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Betriebsführerlnnen (somit die Landwirte und Landwirtinnen) und ihre im Betrieb mittätigen Angehörigen.

 

a) Hinweis: Die Auswertung bezieht sich auf die Wirtschaftsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“. Bezieht man alle Wirtschaftsklassen in die Auswertung mit ein, zeigen sich hier 10 anerkannte Arbeitsunfälle im engeren Sinn, etwa im Transportgewerbe oder in Schlachthöfen.

Zum Vergleich die Gesamtzahlen der anerkannten Arbeitsunfälle 2010:

 

Die folgenden Tabellen zeigen die Ereignisarten und Verletzungsarten bei den von der SVB anerkannten Arbeitsunfällen mit Schweinen (Wirtschaftsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei):


Zur Frage Was wird zur Unfallvermeidung mit Nutztieren unternommen?":

Es werden von der Sicherheitsberatung Betriebsberatungen, Vorträge und Schulungen sowie eine multimediale Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. U.a. wurde im Vorjahr eine DVD zur Sicheren Rinderhaltung“ hergestellt.

Seitens der AUVA liegen keine Erfahrungen im Bereich der Prävention von spezifischen Gefahren im Umgang mit Nutztieren vor, da dieser Bereich von der SVB bearbeitet wird.

Für den Bundesminister:

Petra Woller

Beilage/n:   Beilage Tierunfälle 2002-2010

Elektronisch gefertigt