193/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 27.03.2012
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
An die
Parlamentsdirektion Doktor-Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien
Via Email: Stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at
Betrifft: Petition des Grazer Gemeinderates (141/PET) betreffend „zu hohe Kopierkosten bei Gericht“; Stellungnahme des BMJ
Dem Anliegen der im Betreff genannten Petition wurde mit der jüngsten Gesetzesänderung im Gerichtsgebührenrecht im Wesentlichen entsprochen. So wurden die Gebühren für die Anfertigung von Kopien mit dem Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, auf 60 Cent je Seite für vom Gericht angefertigte Kopien und 30 Cent für von den Parteien selbst angefertigte Kopien um bis zu 50% gesenkt. Die Änderung ist mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten.
Zudem ist im sogenannten 2. Stabilitätsgesetz eine auf den 1. Jänner 2012 rückwirkende Änderungen der Bestimmungen über die Kopiergebühren enthalten. Nach dieser Regelung sollen für von der Partei ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Infrastrukur (zB Kopiergeräte, Scanner etc.) selbst hergestellte Kopien keine Gerichtsgebühren mehr anfallen.
Wien, 26. März 2012
Für die Bundesministerin:
Dr. Wolfgang Kirisits
Elektronisch gefertigt