194/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Gz BKA-F140.810/0002-II/4/2012

Abteilungsmail ii@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Dr. anna lasser

Pers. E-mail anna.lasser@bka.gv.at

Telefon +43 1 53115-207540

Ihr Zeichen

Parlament

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

Dr. Karl Renner-Ring 1

1017 WIEN

stellungnahme.petbi@parlament.gv.at

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

Petitionsausschuss "Keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters"

 

 

Sehr geehrte Abgeordnete,

 

die Frauensektion im Bundeskanzleramt erlaubt sich, zu gegenständlicher Petition Stellung zu nehmen wie folgt:

 

Aus frauenpolitischer Sicht wird eine vorgezogene Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen abgelehnt. Die in der Petition angeführten Argumente werden uneingeschränkt geteilt. Die der verfassungsgesetzlichen Regelung von 1992 zu Grunde liegenden Gründe, das Frauenpensionsalter noch nicht anzugleichen, sind nach wie vor aufrecht.

 

Das Pensionsanfallsalter von Frauen und Männern ist dann gleich auszugestalten, wenn Frauen auch in Gesellschaft, Wirtschaft und Erwerbsleben gleiche Chancen und Bedingungen vorfinden, somit die angestrebte Gleichstellung zumindest weitgehend verwirklicht ist.

 


Um dieses Ziel zu erreichen, sind stärkere Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern unabdingbar, vor allem hinsichtlich der Einkommen von Frauen, seien es Erwerbs- oder Pensionseinkommen. Benachteiligungen im Erwerbsleben und die von Frauen geleistete unbezahlte Arbeit sind in diesem Zusammenhang von besonders großer Relevanz.

 

Im Regierungsprogramm hat die Bundesregierung die Frauenministerin mit der Koordination des Nationalen Aktionsplans (NAP) für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beauftragt, der im Juni 2010 veröffentlicht wurde.

 

Zahlreiche Maßnahmen des „NAP Gleichstellung“ befinden sich in Umsetzung, viele wurden bereits umgesetzt. Beispielhaft seien hier die Maßnahmen für Einkommenstransparenz (verpflichtende Einkommensberichte der Unternehmen, verpflichtende Angabe des kollektivvertraglichen Mindestlohns und etwaiger Überzahlung in Stelleninseraten; Gehaltsrechner), der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils in Elternkarenz angeführt. Weiters das arbeitsmarktpolitische Frauenprogramm, Maßnahmen im Bildungsbereich und der Ausbau der geschlechtssensiblen Berufsinformation u.v.a.m.

 

Neben der Umsetzung des NAP Gleichstellung sind aber noch weitere Maßnahmen notwendig, insbesondere um die Arbeitsmarktchancen älterer Frauen zu erhöhen und die Bedingungen beim Berufseinstieg und die Erwerbsverläufe der Frauen zu verbessern.

 

Entscheidend ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass Frauen und Männer länger und bei guter Gesundheit erwerbstätig sein können, mehr und qualitativ hochwertige Vollzeitbeschäftigung insbesondere für Frauen geschaffen, Arbeitslosigkeit minimiert und so eine deutliche Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters erreicht wird.

 

 

26. März 2012

Für die Bundesministerin:

LASSER

 

 

 

Elektronisch gefertigt