199/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 11.04.2012
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Stellungnahme zu Petition
Wien, am 11. April 2012
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu der mit Schreiben vom 14. März 2012, GZ. 17010.0020/31-L1.3/2012, übermittelten Petition Nr. 143 „Die Sicherstellung der vertragskonformen Umsetzung der Koralmbahn bis 2018 im Interesse des Wirtschaftsstandortes Graz“ Folgendes mitzuteilen:
Die in Rede stehende Petition wurde seitens des BZÖ Graz am 24. September 2009 als dringlicher Antrag im Gemeinderat der Stadt Graz eingebracht. Der darin angeführte Termin der Fertigstellung der Koralmbahn (2018) entsprach dem damaligen Wissensstand und ist bereits einen Monat später nach umfangreichen geologischen Erkundungen für die Ausschreibung des Koralmtunnels, nach den behördlichen Genehmigungsverfahren sowie nach Kenntnis der Auflagen aus dem UVP- Verfahren auf 2022 revidiert worden.
Die im Rahmenplan 2012 - 2017 festgelegten Investitionen sehen unter Beachtung der Zielsetzungen und Kriterien der bisherigen Rahmenpläne (Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen, zügige Fertigstellung von in Bau befindlichen Projekten, Beseitigung von Kapazitätseng passen und Lückenschlüssen im hochrangigen Netz und Sicherstellung der Qualität des Bestandsnetzes und Investitionen in betriebliche Rationalisierungen) und im Sinne der Achsenwirkung, das zeitliche Zusammenziehen der Fertigstellungstermine der wichtigen Südbahnprojekte „Semmeringbasistunnel neu“ und „Koralmbahn“ vor. Demnach ist die Inbetriebnahme der Koralmbahn im Jahr 2023 und die des Semmeringbasistunnels neu im Jahr 2024 vorgesehen. Davon wurden die betroffenen Bundesländer bereits zeitgerecht schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Für die Bundesministerin: Ihr(e) Sachbearbeiter(in):
Mag. Heinrich Knab Eva-Maria Weinzierl
Tel.Nr.:+43 (1)71162 65 7406
E-Mail: eva.weinzierl@bmvit.gv.at
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