200/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 19.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Betreff:     Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat; Parlament Allgemein

Stellungnahme zur Petition Nr. 145, do. GZ 17010.0020/28-L1.3/2012, betreffend "Ein umfassendes Sicherheitsprogramm für Graz"

Im Gegenstand ergeht folgende

Stellungnahme zur

Petition Nr. 145

(zu Zl. 17010.0020/28-L1.3/2012 vom 14.03.2012)

Anmerkung: Die Petition ist inhaltsgleich mit dem vom NRAbg und damaligen Gemeinderat Gerald Grosz eingebrachten Dringlichen Antrag“ an den Gemeinderat der Stadt Graz aus 2009.


zu Punkt 1

Im Sicherheitspakt zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Steiermark wurde unter anderem festgehalten, dass im Bereich des Landespolizeikommandos für die Steiermark bis 2013 300 Polizistinnen und Polizisten durch Neuaufnahmen und Versetzungen zugeführt werden. Seit dem Jahre 2008 wurden im Bereich des SPK Graz 68 Planstellen zusystemisiert und bis dato (16.04.2012) insgesamt 260 Versetzungen von Polizistinnen und Polizisten zu Organisationseinheiten im Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz durchgeführt.

Zum vorliegenden Ersuchen um umgehende Versetzung der nach Wien zugeteilten aber in Graz familiär, sozial u gesellschaftlich beheimateten Grazer Exekutivkräfte wird auf die Ausführungen der Beantwortung der an die Frau Bundesministerin für Inneres gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage (Zahl 9696/J, Fragen 58 bis 70) der Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 8. November 2011 verwiesen.

zu Punkt 2

Die in der Petition angeführte Problematik der organisierten Bettlerkriminalität“ scheint bereits überholt. Mit Novelle vom 15.2.2011, LGBI. Nr. 37/2011, wurde der § 3 a des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes geändert und damit das Betteln an öffentlichen Orten in Graz verboten.

zu Punkt 3

Hinsichtlich der Errichtung von Schutzzonen wurden von Vertretern der Bundespolizeidirektion Graz mit der Stadt Graz sowie dem Landesschulrat Gespräche geführt. Nach der Erhebung der wesentlichen Daten wurde von der Einrichtung von Schutzzonen Abstand genommen, da die Kriterien des § 36a SPG nicht erfüllt wurden. Von der Bundespolizeidirektion Graz werden laufend die für die Verhängung von Schutzzonen notwendigen Daten ausgewertet. Die Einrichtung von Schutzzonen an den angeführten Örtlichkeiten ist daher nach derzeitigem Stand nicht notwendig und zielführend.

zu Punkt 4

Fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


zu Punkt 5

In der Stadt Graz werden 35 Bedienstete permanent zur Suchtmittelbekämpfung eingesetzt. Dabei werden anlassbezogen - neben den örtlichen Kräften des Fachbereiches Suchtmittelbekämpfung - auch Bedienstete des Landeskriminalamtes (beispielsweise der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) oder der Organisationseinheiten für Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt.

In Ergänzung zu den Anfragepunkten wird im Zusammenhang mit dem übermittelten Schreiben die Kriminalitätsentwicklung für die Landeshauptstadt Graz dargestellt:

 

BPD Graz

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

Aufklärungsquote

2009

22.749

7.522

33,1 %

 

 

 

 

2010

21.976

8.745

39,8 %

 

 

 

 

2011

21.878

9.081

41,5%

Wie die obenstehende Statistik zeigt, ist die Aufklärungsquote in den letzten Jahren ständig gestiegen. Von 32,6 % Aufklärungsrate im Jahr 2008 auf 41,5 % im Jahr 2011. Die Anzahl der angezeigten Fälle ist dabei leicht gesunken.

Für die Bundesministerin:

GenMjr. Matthias Klaus

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