208/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
27.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
Petition Nr.
125 betr. "110-kV ade!" - überreicht vom Abgeordneten Dipl.lng.
Dr.
Pirklhuber
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter
Bezugnahme auf das Schreiben vom 14. März 2012, GZ.
17010.0020/30-
Ll.3/2012,
teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff
genannten
Petition
Folgendes mit:
Eingangs darf
darauf hingewiesen werden, dass nachfolgende Stellungnahme gleich
lautend
auch zu den Petitionen Nr. 129 und Nr. 155 abgegeben wird.
Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren und
-gefährdungen als zentrale
umwelthygienische
Aufgabe erfordert auch, auf begründeten Verdacht hin
Maßnahmen zu
treffen, die ein mögliches Risiko minimieren. Die Resolution
1815/2011 der parlamentarischen Versammlung des Europäischen Rates
fordert für
elektromagnetische
Felder die Anwendung von Vorsorge und im Speziellen die des
ALARA („as Iow as reasonably
achievable")-Prinzips.
In der Bevölkerung
bestehen Befürchtungen, die sich insbesondere dort, wo
deutlich
sichtbare Anlagen (wie die Masten von Hoch- und Höchstspannungsleitungen)
nahe
an
den Wohn- und Erholungsbereich heran gebaut werden, in Bürgerinitiativen
und
anderen
Protestformen ausdrücken. Derartige Befürchtungen
lassen sich auch nicht
mit
dem Hinweis auf die wissenschaftliche Faktenlage beschwichtigen.
Die derzeitige
Sachlage hinsichtlich netzfrequenter Felder ist, dass zwar eine
Vermutung nachteiliger gesundheitlicher Auswirkungen (z.B. kindliche Leukämie,
möglicher
Zusammenhang mit neurodegenerativen Erkrankungen; Einstufung
niederfrequenter
Magnetfelder als mögliches Karzinogen nach IARC der WHO)
besteht, dass aber in absehbarer Zeit von wissenschaftlicher Seite keine
abschließende
Beurteilung des Problems langfristiger gesundheitlicher Auswirkungen
zu erwarten ist.
Für den Bundesminister:
Petra
Woller
Beilage/n: