216/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 03.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

   Wien, am 3. Mai 2012

Betreff:  Petition Nr. 140

Bezug:   do. GZ. 17010.0020/31-L1.3/2012 vom

    14. März 2012

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 14. März 2012, mit dem die Petition Nr. 140 betreffend Initiative gegen Stellenabbau bei Post und Telekom" vorgelegt wurde, teilt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Folgendes mit:

Die Personalmaßnahmen (auch ein allfälliger Stellenabbau) bei der Österreichischen Post AG sowie bei der Telekom Austria /A 1 zählen zu den innerbetrieblichen Angelegenheiten dieser Aktiengesellschaften. In die internen Entscheidungsprozesse kann daher seitens des Bundesmi­nisteriums für Verkehr, Innovation und Technologie auch nicht mit Weisungen eingegriffen werden.

 


Hinsichtlich der Postamtsschließungen finden sich im Postmarktgesetz Regelungen dahingehend, wann ein Postamt geschlossen werden kann. Die Post-Control-Kommission als zuständige Regu­lierungsbehörde prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Schließung gegeben sind, wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann eine Schließung nicht untersagt werden. In jedem Fall wurde im Postmarktgesetz erstmals überhaupt eine fixe Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit verpflichtend festgelegt.

Weiters wird festgehalten, dass die Eigentumsanteile des Staates sowohl hinsichtlich der Österrei­chischen Post AG als auch der Telekom Austria /A1 unmittelbar von der ÖIAG und mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet werden. Der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie kommen daher auch keine Kompetenzen hinsichtlich der Eigentümerfunktion zu.

Hinsichtlich der Frage der Umsetzung von europarechtlichen Richtlinien wird darauf verwiesen, dass Österreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet ist, diese umzusetzen, Für den Fall der Nichtumsetzung wäre mit Vertragsverletzungsverfahren und in letzter Konsequenz mit Strafzahlungen zu rechnen.