218/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 08.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 153

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 153 betreffend Kein Abbau von Schiefergas in Niederösterreich. Keine Probebohrungen Schiefergas im Weinviertel“ wie folgt Stellung:

Es darf darauf hingewiesen werden, dass für Angelegenheiten des Bergwesens, einschließlich der Förderung von Kohlenwasserstoffen gemäß Bundesministeriengesetz das BMWFJ zuständig ist. Allfällige Verbote der Schiefergasförderung wären daher im MineralrohstoffG zu regeln.


Das BMLFUW steht der Schiefergasförderung mittels hydromechanischem Aufbrechen (Fracking) aufgrund zu erwartender Umweltauswirkungen sehr skeptisch gegenüber. Aus Sicht des Grundwasserschutzes werden die derzeit bei der Gewinnung und Förderung von Schiefergas angewendeten Verfahren äußerst kritisch gesehen. Mit diesen Verfahren gelangen umweltschädliche Stoffe zum Einsatz, die eine sehr hohe Gefahr für die Umwelt und insbesondere für den Schutz des Grundwassers darstellen. Die bisherigen Erfahrungen aus anderen Ländern (Vereinigte Staaten von Amerika) zeigen, dass neben dem dabei erforderlichen Einsatz und Verbrauch einer großen Menge an Ressourcen auch Schäden an der Umwelt und dabei vornehmlich im Bereich des Grundwassers zu erwarten sind.

Es ist daher geplant, in der nächsten Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) die Tatbestände der UVP-pflichtigen Vorhaben im Anhang 1 bei Tiefbohrungen (Z 28) und Kohlenwasserstoffförderung (Z 29) um Tatbestände mit Fracking bei unkonventionellen Kohlenwasserstoffvorkommen zu ergänzen.

 

 

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

 

 

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