219/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 07.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 157

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 157 betreffend Keine Agrotreibstoffbeimengung ohne ausreichende soziale und ökologische Mindeststandards“ wie folgt Stellung:

1.            Forderung nach einem Moratorium für Beimischungsquoten auf EU Ebene

Mit dem von den EU Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten System der nachhaltigen Erzeugung von Rohstoffen für Biotreibstoffe wird sehr ambitioniert versucht, bestmöglich sowohl Umweltbelange als auch soziale Fragen zu behandeln.


Mit diesen Nachhaltigkeitskriterien soll sichergestellt werden, dass die Rohstoffe, die zur Erzeugung von Biotreibstoffen verwendet werden und somit zur Zielerreichung des 10% Zieles beitragen, auf eine Art und Weise produziert werden, die negative ökologische und soziale Auswirkungen verhindert. Dies betrifft nicht nur Rohstoffe, die innerhalb der EU produziert werden, sondern auch importierte Rohstoffe.

Zudem wurde in der Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung festgeschrieben um im Falle von auftretenden Problemen möglichst rasch handeln und allenfalls gegensteuern zu können.

2.            Herabsetzung der österreichischen Ziele der Beimischungsquoten und Aussetzung aller direkten Subventionen von Agrotreibstoffen

Im Zuge der Verabschiedung des EU Klima und Energiepakets Ende 2008 haben sich alle Mitgliedstaaten der EU einstimmig für die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energie und des Klimaschutzes ausgesprochen, insbesondere auch für das Ziel, den Anteil an erneuerbarer Energie im Verkehrsbereich bis 2020 auf 10% anzuheben. Selbstverständlich wurden die auf europäischer Ebene beschlossenen Ziele vor ihrer Festsetzung einer sorgsamen Prüfung hinsichtlich ihrer sämtlichen Auswirkungen unterzogen, diese werden bereits im Jahr 2014 neuerlich evaluiert.

Die Erreichung des 10% Ziels ist in Österreich nur durch einen forcierten Einsatz von Biokraftstoffen möglich, da sich der Bereich der Elektromobilität derzeit im Aufbau befindet und bis 2020 kaum zur Zielerreichung beitragen kann. Diesbezüglich besteht von Seiten des BMLFUW das Ziel, den Anteil an Biokraftstoffen in Österreich sukzessive bis zum Jahr 2020 anzuheben, um eine Erreichung des 10% Ziels sicherzustellen.

3.            Verschärfung der Erneuerbare Energie Richtlinie hinsichtlich menschenrechtlicher Mindeststandards

Im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG wurde bereits eine regelmäßige Überprüfung der Folgen einer erhöhten Nachfrage nach Biotreibstoffen im Hinblick auf die soziale Tragbarkeit sowohl in den Mitgliedstaaten, als auch in Drittstaaten vereinbart.

Dabei wird auch überprüft, ob bedeutende Lieferdrittländer der Europäischen Union die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert und umgesetzt haben. Zudem ist in den Berichten auch auf die Wahrung von Landnutzungsrechten einzugehen.


Der erste Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ist für 2012 vorgesehen, gegebenenfalls begleitet von entsprechenden Korrekturvorschlägen. Österreich hat sich bereits im Zuge der Verhandlungen zur Richtlinie 2009/28/EG immer für möglichst strenge verpflichtende soziale Standards eingesetzt.

4.            Keine übergeordneten Ziele der Entwicklungspolitik im Sinne des kohärenzpolitischen Ansatzes unterminieren

Auf Grund der geografischen Lage und der in Österreich vorhandenen Produktionsanlagen für Bioethanol und Biodiesel erfolgt die Rohstoffversorgung dieser Anlagen großteils am heimischen Markt bzw. durch Lieferungen aus den benachbarten Mitgliedstaaten. Ein Widerspruch zu Zielen der Entwicklungspolitik kann somit nicht beobachtet werden.

5.            Berücksichtigung von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC)

Die EK hat bereits im Jahr 2010 einen Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten zum Thema indirekte Landnutzungsänderungen gestartet. Zudem hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet einen Bericht vorzulegen, in dem sie die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen auf die Treibhausgasemissionen überprüft. Diesem Bericht wird zudem, falls nötig, ein Legislativvorschlag beigeordnet um etwaige Auswirkungen von indirekten Landnutzungsänderungen zu begrenzen.

Die geforderte vollständige Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus der Biokraftstoffe ist entsprechend den Vorgaben der EU Richtlinien zu den Nachhaltigkeitskriterien bereits integraler Bestandteil der verpflichtend nachzuweisenden Einsparungen von Treibhausgasemissionen durch Biokraftstoffe.

6.            Verpflichtendes Reduktionsziel für den Energieverbrauch im Verkehrssektor von 20 Prozent bis 2020

Seitens der EU liegt ein Vorschlag für eine neue Energieeffizienzrichtlinie vor, welcher derzeit intensiv diskutiert wird. Aus Sicht des BMLFUW ist eine rasche nationale Umsetzung des 20% Energieeffizienzziels der EU jedenfalls notwendig, wobei es auch eines Beitrags aus dem Verkehrssektor bedarf.

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

Elektronisch gefertigt.