248/SPET XXIV. GP


Eingebracht am 19.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 170 betreffend „Gegen den Bau der Tauerngasleitung (TGL) und damit verbundene Zwangsservitute (Grundstücksenteignungen)“wie folgt Stellung:

 

Für das Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 - GWG 2011), ist für die Vollziehung und als Behörde für die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung, die Änderung und die Erweiterung von Bundesländergrenzen überschreitenden Erdgasleitungsanlagen der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) zuständig.

Im UVP-G 2000 wird in Anhang 1 Z 13 sichergestellt, dass Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb einer Erdgasfernleitung (Tauerngasleitung) einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Damit findet eine umfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen unter breiter Einbeziehung der Betroffenen und der Öffentlichkeit statt.

 

Die UVP-G-Novelle 2004 hat in § 2 Abs. 3 UVP-G 2000 klargestellt, dass die Einräumung von Zwangsrechten nicht Gegenstand der UVP-Genehmigung und damit nicht Gegenstand des UVP-Genehmigungsverfahrens ist. Damit sind alle Arten von Zwangsrechten - einschließlich Enteignungsverfahren - aus dem UVP-Verfahren ausgenommen.

 

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

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